Material- und Konstruktionsfehler am Gerät, Reparaturkosten während der Garantiezeit dennoch auf Kundin abgewälzt

Anonyme Dyson S.A. 08.06.2020 Signaler Plainte signalée

Ich habe einen Dyson-Akku-Staubsauger während der Garantiezeit wegen eines offensichtlichen Material- sowie Konstruktionsfehlers zu Fust gebracht (ich bin Kunststoffingenieurin mit mehr als 30 Jahren Berufserfahrung und besitze eine Firma in der Kunststofftechnik). Die Kunststoffkappe, die als Schnappverschluss nach dem Aufstecken des Bürstenaufsatzes auf das Saugerrohr einrastet und den Bürstenaufsatz damit arretiert, ist abgebrochen. Das ist eindeutig auf einem Konstruktionsfehler, aber mehr noch auf einen Materialfehler zurückzuführen.


Die Geräte von Dyson sind sowieso schon masslos überteuert. Wenn ich einen hohen Anteil am Verkaufspreis für den Namen bezahlen muss, ist es nicht verwunderlich, dass bei den Material-, Entwicklungs- und Herstellkosten gespart wird.


Am komplett funktionstüchtigen Gerät wurden Reparaturen vorgenommen, die weder einen Grund hatten, noch von mir in Auftrag gegeben worden sind. Die von Dyson besagten Teile Bin, Motor und Turbobürste wiesen keinerlei Schäden oder Funktionsbeeinträchtigung auf und sind demnach auch nicht als Garantiefall beanstandet wurden. Ich habe einzig und allein das abgebrochene Kunststoffteil ersetzt haben wollen. Ein solches Bauteil kostet nicht mehr als 0.10 CHF in der Herstellung. Von mir wird nun verlangt, dass ich einen Betrag von CHF 187 zahlen soll, für eine von Dyson eigenmächtig durchgeführte, unnötige Reparatur, für die weder ein Auftrag vorlag, noch um mein Einverständnis gebeten wurde. Diese CHF 187 übersteigen den Restwert. Ich bekomme mein Gerät erst zurück, wenn ich die horrenten Kosten zahle. Das ist eine absolute Frechheit.


Die wesentlichen Punkte hier sind, dass das Gerät innerhalb der Garantiezeit mit offensichtlichen Produktfehlern (Material, Konstruktion, Herstellung im Spritzgussverfahren an einem sehr kleinen, aber für die Funktion wichtigen Kunststoffteil) beanstandet wurde. Wenn Dyson eigenmächtig entscheidet, etwas anderes an dem Gerät fadenscheinig reparieren zu wollen, um Profit daraus zu schlagen, dann müssen auch die Kosten von Dyson getragen werden.


 


 

  • Autre Verletzung des Garantievertrages, unnötige, eigenmächtige Reparatur durcjgeführt, Kundin soll nun zahlen

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L'entreprise n'a pas répondu à la plainte.