Löschung von Verlustscheinen

Brigitta Munsch Intrum Justitia AG 26.02.2020 Signaler Plainte signalée

Ich bin Sozialarbeiterin und habe im letzten Jahr für eine meiner Klientinnen eine Schuldensanierung durchgeführt. Ich habe allen Gläubigern für ihre Verlustscheine von insgesamt 350`000.- ein Angebot mit einer Ablösesumme von 10% gemacht. Bei der Intrum AG waren zu diesem Zeitpunkt gerechtfertigete Forderungen in der Höhe von CHF  12'550.25 offen. Dabei handelte es sich in erster Linie um alte Verlustscheine, die allesamt in den nächsten fünf Jahren verjährt wären.


Auf mein Angebot hin hat mir die Intrum AG im Mai 2019 für ihre Forderungen einen Gegenvorschlag - 50%, Restbetrag CHF 9'800.- zahlbar bis 1. Juli 2019 - unterbreitet. Da dieser Vorschlag auch ungerechtfertige Forderungen beinhaltete betrug die Ablösesumme de facto mehr als 50%.


Ich habe der Intrum AG im Juni zurückgmeldet, dass ich ihren Vorschlag nur annehmen und den Betrag bezahlen kann, wenn sowohl der Hauptgläubiger (Verlustscheine von 250'000.-) als auch die KESB mit diesem Sanierungsplan einverstanden sind. Im Oktober 2019 meldete ich der Intrum AG, dass der Hauptgläubiger zugestimmt hatte und nur noch das Okay von der KESB ausstehend war. Im Novermber 2019 konnte ich dann die Zahlung über CHF 9'800.- leisten.


Die Intrum AG stellte aber im Dezember 2019 bereits wieder weitere Forderungen. Im Januar 2019 musste ich nach Einsichtnahme in die Fallübersicht zudem irritiert feststellen, dass der Betrag von CHF 9'800.- entgegen dem Gegenvorschlag der Intrum AG für die volle Befriedigung einzelner Verlustscheine (auch bereits verjährter) samt bei Verlustscheinen nicht statthafter weiterer Kosten (Verzugsschaden, Bonitäts- und Adressauskünfte etc.) verwendet wurde. Fünf Fälle waren nach der Zahlung immer noch offen. Die Verlustscheine dieser Fälle waren denn beim Betreibungsamt auch nicht gelöscht worden.


 Am 22.01.2020 bat ich daher die Intrum AG per Schreiben mit A-Post+ um die Schliessung sämtlicher Fälle und um die Löschung aller Verlustscheine beim Betreibungsamt. Auf dieses Schreiben habe ich per dato (25.02.2020) keine Reaktion erhalten.


Ich habe von Anfang an mit offenen Karten gespielt. Daher ist es wohl nicht zu viel verlangt, dass sich die Firma Intrum AG an ihren ehemaligen Slogan "fair play – fair pay" erinnert und sich selbst auch an Vereinbarungen hält. Wenn ich nicht darauf vertrauen kann, dass ein Wort der Intrum AG auch wirklich gilt, sehe ich mich dazu veranlasst, mich zukünftig nicht mehr um gütliche Einigungen zu bemühen.

  • Autre Löschung aller Verlustscheine gemäss Vereinbarung

Intrum Justitia AG 26.02.2020

Sehr geehrte Damen und Herren


 


Ihr Schreiben über die Plattform reclamation.ch erreichte uns im Beschwerdemanagement der Intrum AG. Besten Dank.


Gerne teilen wir Ihnen mit das die Beschwerde bei uns aufgenommen wurde und wir den Sachverhalt genau prüfen . Wir kontaktieren Sie umgehend, sobald wir den erwähnten Sachverhalt eruiert haben.


Besten Dank für Ihre Geduld.


 


Freundliche Grüsse


D.Lorente


Beschwerdemanagement

Intrum Justitia AG 05.03.2020

Sehr geehrte Frau Munsch


Wir haben den Sachverhalt geprüft und können wie folgt Stellung nehmen: 


Die Unstimmigkeit beim Abschluss der Fälle resultierte aus einer Terminkollision der eingegeben Per Saldos zur Schliessung der Dossier. Der bearbeitende Sachbearbeiter hatte die Per Saldos nicht korrekt terminiert. Als zum gesetzten Zeitpunkt keine Zahlung einging,  wurden systembedingt die Per Saldos wieder aufgehoben und der ursprüngliche Betrag in den Fällen hinterlegt. 


Die Zahlung in der Höhe von CHF 9'800.- wurde somit zu 100% auf Fälle gebucht, bis der Saldo aufgebraucht war. Wir haben die Angelegenheit bereits mit dem betroffenen Mitarbeiter intern besprochen, um zukünftigen Fehlern entgegenzuwirken. 


Aktuell haben wir im Beschwerdemanagement die Zahlungen neu verbucht, sodass alle Fälle / Gläubiger gleichermassen bedient wurden. Der Auftrag zur Quittierung der noch fehlenden Verlustscheine wurde bereits erteilt. Es betrifft folgende Fälle: 


8536682 / 8536683 / 8536684 / 8536685 / 8536689  / 5392261  


Diese Nachricht schon mal für Sie als Information. Wir kontaktieren Sie gerne nochmals sobald die quittierten Verlustscheine postalisch ans Betreibungsamt verschickt wurden. 


Wir bedauern sehr, dass es bei der Bearbeitung in dieser Angelegenheit zu Unstimmigkeiten gekommen ist. Eine Abmachung sollte eingehalten werden und wir möchten uns für die entstandenen Umstände bei Ihnen entschuldigen. 


Bei Unklarheiten oder Rückfragen stehen wir im Beschwerdemanagement Ihnen gerne direkt zur Verfügung. 


Freundliche Grüsse


 


D.Lorente


Beschwerdemanagement

Mein Anliegen wurde innert nützlicher Frist korrekt und transparent bearbeitet.