Ware nach Vorauszahlung nicht geliefert, Rückzahlung bleibt aus, auf Zahlungsbefehl folgte Rechtsvorschlag

Anonyme Electrolymp GmbH 10.04.2019 Signaler Plainte signalée

Zum Thema Electrolymp gibt es scheinbar nicht viel zu schreiben, was auf dieser Plattform nicht schon geschrieben wurde.
Am 21.10.2018 bestellte ich bei Electrolymp eine Makita DUC353Z Kettensäge für 209.55Fr. und bezahlte diese prompt im Voraus .
Leider habe ich michvorgängig nicht über diesen Shop informiert. Einmal "Electrolymp" googeln hätte gereicht...  Hier gebe ich chronologisch meine Erfahrung mit Elektrolymp wider:


21.10.2018 Bestellung und prompte Vorauszahlung der Ware welche im
Onlineshop als "Ab Fremdlager verfügbar" sein sollte.


05.10.2018 1. Anfrage zum Liefertermin per E-Mail.


19.11.2018 2. Anfrage zum Liefertermin per E-Mail. Zudem machte ich darauf
Aufmerksam, dass im Onlineshop der Verfügbarkeitsstatus des Artikels schon
seit Tagen auf "ab Fremdlager verfügbar "sei.
19.11.2018 Antwort von Electrolymp: "Leider konnten wir den bestellten
Artikel immer noch nicht wie vorgesehen beziehen; unter Umständen hat sich die Verfügbarkeit zwischen Bestellzeitpunkt und Zahlungseingang geändert oder die Nachfrage war viel höher, als das Angebot beim Lieferanten und Hersteller.Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Ihre Bestellung halten wir aufrecht. Sobald die Ware bei uns eintrifft und versandbereit ist, werden wir Sie nochmals per E-Mail informieren.Bitte beachten Sie, dass Liefertermine immer auf unverbindlichen Angaben unserer Lieferanten
basieren, die wir so schnell wie möglich an Sie weitergeben. Aktuelle Prognose: 14. November 2018. - 16. November 2018."


ebenfalls 19.11.2018 Antwort von Electrolymp: "Wir versuchen es diese Wochezu senden. Es sollte nun wieder lieferbar sein und sollte in den nächsten Tagen bei uns eintreffen".


23.11.2018 3. Anfrage zum Liefertermin per E-Mail. Ich fragte, ob eine Lieferung des Artikels bis am 30.11.2018 möglich sei, da es sich um ein Geburtstagsgeschenk handelt und mir dieses Lieferdatum sehr wichtig ist, und ob andernfalls eine Stornierung des Auftrages/Rückerstattung in Frage kommen würde.
Auf diese Anfrage bekam ich keine Antwort und ich hörte bis am 19.03.2019 nichts mehr von Electrolymp. Verärgert schilderte ich Mitte Dezember den Fall meiner Rechtschutzversicherung und der Rechtsberatung des K tipp, welche mir rieten, eine letzte Lieferfrist zu setzen und gegebenenfalls vom Vertrag zurückzutreten.


18.12.2018 1. Einschreiben mit der Aufforderung die Bestellung bis 11.01.2019 zu liefern. Andernfalls würde ich vom Vertrag zurücktreten und den vorausbezahlten Betrag von 209.55Fr. innert 10 Tagen zurückfordern.


12.01.2019 2. Einschreiben mit Vertragsrücktritt und der Aufforderung den vorausbezahlten Betrag von 209.55Fr. innert 10 Tagen zurückzuzahlen. Nach Ablauf der Frist würde ich die Betreibung einleiten.
Dieses Einschreiben konnte leider, trotz mehrfacher Zustellungsversuche, durch die Post nicht an Electrolymp zugestell werden und wurde auch nicht abgeholt. Es wurde schlussendlich Ende Januar kostenpflichtig an mich retourniert.


Am 31.01.2019 wurde beim Betreibungsamt des Bezirks Münchwilen der Zahlungsbefehl ausgestellt. Dieser konnte jedoch erst am 19.03.2019, nach mehreren erfolglosen Versuchen, zugestellt werden. Elektrolymp erhob Rechtsvorschlag und schickte mir eine E-Mail mit folgendem Inhalt: " Wir haben heute einen Zahlungsbefehlt erhalten. Doch leider haben wir weder eine Stornierung, noch eine andere Information wie Bankangaben von Ihnen erhalten. Teilen Sie uns bitte Ihre Kontodaten für die Rückzahlung mit. Die Bestellung wird nun storniert."


Ich antwortete 25.03.2019 per E-Mail und forderte Electrolymp auf, den Kaufbetrag und die bisherigen Betreibungskosten innert 10 Tagen zurückzuzahlen, und teilte mit, dass andernfalls weitere rechtliche Schritte eingeleitet würden.


Heute ist der 09.04.2019 und ich erhielt weder eine Antwort, noch einen Gegenvorschlag, und die Rückzahlung schon gar nicht.


 

  • Autre Rückzahlung des vorausgeleisteten Kaufbetrags von 209.55 FR. + Rückzahlung der vorgeschossenen Betreibungskosten 66.60 Fr. = 276.15 Fr.

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