falsche Abrechnung

Anonyme CONCORDIA Schweiz. Kranken- und Unfallversicherung AG 27.01.2019 Signaler Plainte signalée

Warum wird das Medikament Loceryl nicht über die Krankenkasse abgerechnet, obwohl es die Grundversicherung abdeckt? Da so vieles bei der Concordia schief läuf überprüfe ich jedes Medikament mit der offiziellen Medikamentenliste. Möchte gerne wissen wie sich Patienten vor solchen Fehler schützen können. Achtung: es ist bei weitem kein Einzelfall!!!

  • Explications

CONCORDIA Schweiz. Kranken- und Unfallversicherung AG 28.01.2019

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde


Besten Dank für Ihre Mitteilung. Kundenzufriedenheit steht bei der CONCORDIA an erster Stelle. Ihre Beschwerde hilft uns, unsere Dienstleistungen zu optimieren. Gerne nehmen wir darum dazu Stellung:


Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt Kosten für Medikamente, die auf der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind. Diese Liste erstellt eine Expertenkommission des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). 


Jedes SL-Medikament, das vom BAG auf die SL aufgenommen wird, muss grundsätzlich über eine Global Intrade Item Number (GTIN) verfügen. Die GTIN gilt als Identifikationsmerkmal von Medikamenten und wird in der Schweiz von Refdata vergeben, nachdem die Pharmafirma das Medikament angemeldet hat. Ist eine GTIN nicht in der SL aufgeführt, erfolgt keine systematische Kostenübernahme aus der OKP. Das BAG hat zum Ziel, die Kennzeichnung der Medikamente in der SL möglichst vollständig mit der international kompatiblen und unverwechselbaren GTIN zu ergänzen. Dies ist als Service Public für die Leistungserbringer und Krankenversicherer resp. deren Software-Anbieter wichtig, damit korrekt abgerechnet werden kann. 


Wir haben festgestellt, dass Loceryl Nagellack seit Längerem auf der SL aufgeführt ist, jedoch eine neue GTIN erhalten hat. Aus welchem Grund die Pharmafirma eine neue GTIN beantragt hat, ist uns nicht bekannt. Leider ist die neue GTIN von Loceryl Nagellack bis heute noch nicht in der SL aufgeführt worden. Das BAG haben wir auf diesen Umstand bereits aufmerksam gemacht. In solchen Situationen können wir nur im Einzelfall prüfen, ob das Medikament auf der SL aufgeführt ist und nur ein formaler Fehler (GTIN falsch) vorliegt. Ist dies der Fall, übernehmen wir die Kosten selbstverständlich nachträglich aus der OKP. 


Bitte melden Sie sich mit Ihrem Namen und Ihrer Versichertennummer bei [email protected], damit wir Ihnen weiterhelfen können. 


Freundliche Grüsse


CONCORDIA

Interessante Aussage. Warum wurde dann knapp einen Monat zuvor richtig abgerechnet, nämlich über die Grundversicherung? Und weshalb bekommt man keine Antwort wenn man das Abrechnungszentrum - in diesem Fall Bern (Herr S.) anfragt? Gleichzeitig ging es auch Frau G.. Wird es somit korrigiert?