Umzugsschaden

Franz Hadolt Highspeed Umzüge 10.10.2018 Signaler Plainte signalée

Wichtig für uns ist eine Entschuldigung für die Unsachgemässe Behandlung vor einer Rückerstattung. Ich handle im Auftrag meine Tochter, die ein Auslandsengagement für die nächsten drei Jahre annimmt und deshalb den in einem Lager deponierten Hausrat entsorgt bzw. veräussert. Das Fernsehgerät wurde von Highspeed im Mai 2017 in ihrer damaligen Wohnung verpackt, abgeholt und im Lager MyBox LX zwischengelagert. Meine Beim Entladen zur Einlagerung fielen einige Sachen vom Transport Trolley zu Boden. Vom Tisch brach ein Bein. Dieser Schaden war im Gegensatz zum Fernsehgerät ersichtlich und wurde in der Folge von Highspeed im September 2018 vergütet. Dies bestätigt, dass einige Sachen zu Boden fielen, was auch von uns gesehen wurde. Erst nach der Inbetriebnahme von mir wurde der Schaden des Fernsehgerätes ersichtlich. Ausser Highspeed und mir hat das Gerät niemand getragen und ich habe dieses nicht beschädigt. Das übrige können sie den E-Mailverkehr im Anhang entnehmen.

  • Remboursement CHF 749.-
  • Excuses

Highspeed Umzüge 10.10.2018

Geschätzter Herr Hadolt 


Wir beziehen uns auf Ihre Reklamation vom 10. Oktober 2018 und nehmen unten Stellung diesbezüglich. 


Unser Umzugsauftrag des Hausrats Ihrer Tochter erfolgte ins Lager MyBox LX zur Zwischenlagerung. Anschliessend hat ein selbständig durchgeführter Transport bzw. Umzug Ihrerseits stattgefunden, sodass keine Haftung mehr durch unser Unternehmen besteht. Die Beschädigung kann durchaus während Ihres nicht fachmännischen Transports entstanden sein. Um allfällige Schadenfälle schnell und zuverlässig zu bearbeiten, obliegen unsere Mitarbeiter der Meldepflicht. Eine solche Meldung ist nicht eingegangen, deshalb ist darauf zu schliessen, dass wir diesen Schaden nicht verschuldet haben.


Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen oder Unklarheiten zur Verfügung und verbleiben an dieser Stelle


mit freundlichen Grüssen


Ihr Highspeed Umzüge & Transporte Team

Die Antwort ist unbefriedigend. Wie bereits erwähnt wurde beim Umzug von Highspeed ins Lager der Tisch und weitere Sachen, auch das Fernsehgerät, fallen gelassen. Der Schaden am Tisch war ersichtlich und wurde auch von den Zügelarbeitern gemeldet und von Highspeed vergütet. Der Schaden am Fernsehgerätes war erst nach der Inbetriebnahme ersichtlich. Eine Inbetriebnahme am Lagerort war nicht möglich, diese habe ich zu Hause gemacht und danach den Schaden auch sofort gemeldet. Ich versichere ihnen, dass ich das Fernsehgerät sorgfältig transportiert habe und den Schaden nicht verursacht habe. Dritte Personen die den Schaden verursacht haben konnten waren nicht involviert. Ich muss den nicht fachmännischen Transport auf schärfste zurückweisen, wenn schon dann ist dieser durch Highspeed erlogt, das Fernsehgerät war, wie auf dem Foto ersichtlich, lediglich mit Folien verpackt und nicht sorgfältig behandelt. MfG Franz Hadolt.