TAP AIRLINE
La plainte
Ich bin am 30.3.2017 von Faro via Lissabon nach Zürich geflogen und wurde am Check in Schalter aufgefordert, 50 EUR bar für mein Übergepäck zu bezahlen. Leider habe ich keine Quittung erhalten und auch nicht daran gedacht, diese zu verlangen. Am selben Tag wurde von TAP Airline meine VISA Kreditkarte nochmals mit EUR 50 für Übergepäck belastet, obwohl ich den Betrag ja bereits bar bezahlt hatte. Ich habe umgehend das Kreditinstitut informiert mit der Bitte um Abklärung und Rückerstattung. Das Kreditinstitut hat von TAP nie eine Antwort erhalten. Ebenso habe ich bei TAP eine Online Beschwerde eingereicht (Nr. 2017/55623). Nach mehreren Monaten und Nachfragen habe ich nun endlich eine Antwort von TAP Zürich erhalten (Ref. FC CH RU 2017/160) mit dem Vermerk „Eine Rückerstattung kann nur gegen Vorlage mit einem entsprechenden Nachweis vorgenommen werden.“
FAZIT: Es wäre die Pflicht der TAP Angestellten gewesen, mir eine Quittung auszuhändigen, was sie nicht getan hat. Stattdessen wurde der Betrag nochmals meiner VISA Karte belastet. Das ist definitiv kein korrektes Vorgehen und die Reputation der Airline steht auf dem Spiel.
Les attentes
- Autre Rückerstattung EUR 50
La réponse
Sans réponse
L'entreprise n'a pas répondu à la plainte.