Lug und Betrug bei der Coop Naturplan Viehzuchthaltung keine Einhaltung der Label-Standards

Michèle Chardon COOP 28.08.2017 Signaler Plainte signalée

Sicher lag Ihnen auch das VgT- Magazin Juli 2017 vor mit der Ueberschrift „Coop lügt und betrügt“. Ich habe mir ein objektives Bild gemacht über den Sachverhalt und Wahrheitsgehalt der massiven Kritik bezüglich den Missständen in der Coop- Viehzuchthaltung und vom Betrug zulasten der leidenden Tiere und der Konsumenten von Coop-Naturaplan-Produkten. Laut einer unabhängigen Rechtsauskunft entspricht der im Magazin geschilderte Sachverhalt der Wahrheit. Ich bin zutiefst erschüttert und geschockt, dass auch sämtliche Kontrollorgane (z.B. der STS) versagen und ihre Kontroll- und Meldepflicht nicht, bzw. nur ungenügend wahrnehmen! Dabei wird auch Ihre Organisation, der STS Schweizer Tierschutz, als käuflich dargestellt, schliesslich bekämen Sie vom Coop jährlich wesentliche Zahlungen. Als STS-Mitglied war ich immer im Glauben, dass dem STS das Wohl der Tiere tatsächlich ein Anliegen ist und der STS neutral ist.


Ich verweise auch an den im Magazin geschilderten Gerichtsfall zwischen VgT und Coop, d.h. Coop musste nachträglich eingestehen, dass es sich bei den Missstände-Fotos doch um Naturaplan-Schweine-Labels handelt!!


-Wie stellt sich Coop und der STS zu diesem Missstand?


-Was wurde oder wird konkret unternommen, so dass die Naturaplan-Viehhalte-Standards -wie in der Werbung versprochen und beschönigt- eingehalten werden?


-Falls nicht, warum greift der STS, der Konsumentenschutz, die Gesetzgebung oder das Veterinäramt nicht ein, die Angelegenheit ist ja schon einige Jahre alt?


 


Vielen Dank für Ihre Bemühung und Rückmeldung.


 


Freundliche Grüsse


 


Michèle Chardon


Mattackerstrasse 6


8052 Zürich


 


 


Hier die erhaltene Rechtsauskunft:


 


Sehr geehrte Frau Chardon


Ich kann Ihre Erschütterung aufgrund der Betrugsvorwürfe des VgT gegenüber Coop gut nachvollziehen. Solche Themen sind gerade für den Konsumenten, der sich auf einen Labelstandard verlassen möchte, höchst problematisch. 


Um ihre Frage zu den Naturaplan Standards für Sie verständlich beantworten zu können, gebe ich Ihnen vorab einen Überblick über die geltenden Vorschriften der Tierschutzgesetzgebung sowie über die Richtlinien des Labels:


1. Grundsätze zum Schweizer Tierschutzgesetz und der Labelhaltung


a) Tierschutzgesetz 


Gemäss dem Schweizerischen Tierschutzgesetzes (TSchG) und der Schweizerisch Tierschutzverordnung (TSchV) müssen sich Schweine jederzeit mit Stroh, Raufutter oder anderem gleichwertigem Material beschäftigen können (Art. 44 TSchV). Zudem gibt es Vorschriften zur Fütterung der Tiere und zum Schutz vor Hitze (Art. 45 und Art. 46 TSchV).


Bezüglich der Stallböden und Liegeflächen gilt, dass für Schweine in Gruppenhaltung und Zuchteber ein in grösseren Flächen zusammenhängender Liegebereich vorhanden sein muss und Kastenstände für Sauen nur teilweise mit perforiertem Boden versehen sein dürfen (Art. 47 TSchV). Ausserdem müssen Schweine in Gruppen gehalten werden, mit Ausnahme von Sauen während der Säuge- und Deckzeit, sowie Eber ab der Geschlechtsreife. Die Haltung auf Spaltenböden ist noch bis zum Jahr 2018 (Übergangszeitraum) zulässig. 


Schweine dürfen nicht angebunden und Zuchteber sowie Mastschweine dürfen nicht in Kastenständen gehalten werden. Kastenstände für Sauen dürfen nur während der Deckzeit und höchstens während zehn Tagen verwendet werden (Art. 48 TSchV).


Schliesslich gibt es noch Vorschriften zur Gruppenhaltung, zu Abferkelbuchten und zu Ferkelkäfigen. Diesbezüglich ist vorgeschrieben, dass einige Tage vor dem Abferkeln ausreichend Langstroh und während der Säugezeit ausreichend Einstreu in die Bucht zu geben ist. (Art. 49 - 51 TSchV).


Gemäss diesen gesetzlichen Minimalvorschriften ist somit für Schweine grundsätzlich keine Einstreu vorgeschrieben - mit Ausnahme von Sauen in den Tagen vor dem Abferkeln und während der Säugezeit. Auslauf ist von Gesetzes wegen gar keiner vorgeschrieben.


b) Labelstandards


Laut dem VgT handelt es sich bei den Aufnahmen teilweise um Bilder von Coop Naturaplan Schweinehöfen und teilweise um Bilder von Coop Naturafarm Schweinehöfen. Dabei handelt es sich nicht um das gleiche Label. Die Naturafarm Richtlinien gehen weniger weit, als die Naturaplan Richtlinien, da es sich bei letzterem um ein Bio Label handelt.


i) Naturaplan


Coop Naturaplan-Produkte müssen gemäss den eigenen Angaben die Richtlinien der Bio Suisse erfüllen (Knospe-Label, https://www.coop.ch/content/dam/act/themen/standards%20und%20richtlinien/r_cnp_d.pdf).


Die Bio Suisse Richtlinien sehen vor, dass alle Liegeflächen eingestreut sein müssen. Zudem ist grundsätzlich für alle Schweine ab dem 24. Lebenstag täglich Zutritt zu einem Auslauf vorgeschrieben. Gewisse Schweine wie Galtsauen (tragende Sauen) oder Mastschweine müssen permanent zugänglichen Auslauf haben.


Die Richtlinien schreiben zudem minimale Stall- und Auslaufmasse vor und Galtsauen müssen zwingend eine Weide oder einen Wühlbereich zur Verfügung haben.  (https://www.bio-suisse.ch/media/VundH/Regelwerk/2017/DE/rl_2017_d_auszug_ii_12.12.2016.pdf). Das heisst aber auch, dass den übrigen Schweinen kein Wühlbereich zur Verfügung gestellt werden muss. Als Auslauf kommt somit auch ein abgetrennter Betonbereich in Frage.


ii) Naturafarm


Die Naturafarm Richtlinien verlangen ebenfalls zumindest teilweise eingestreute Flächen. Zudem ist für Eber, nicht säugende Zuchtsauen, Mastschweine und Remonten zwingend Auslauf vorgeschrieben. Für Ferkel und Jager bis 25 kg ist ein Auslauf bloss empfohlen.


(Quelle: http://www.coop.ch/content/dam/naturafarm/standards/rl_cnf_porc_d.pdf). Ein Wühlbereich ist nicht zwingend vorgesehen. 


 


c) Zusammenfassung


Die Richtlinien der Labels gehen grundsätzlich weiter als die Minimalvorschriften der Tierschutzgesetzgebung. Wenn Sie die VgT Aufnahmen mit den Richtlinien vergleichen, wird aber schnell klar, dass die Werbung extrem beschönigend ist. Zustände wie man sie auf den Bildern des VgTs sieht, sind kein Ausnahmefall und können je nach dem sogar den Vorschriften der Tierschutzgesetzgebung entsprechen. Ob sie den Labelstandards genügen, ist wohl aber in der Tat fraglich.


Da in der Schweiz von Gesetzes wegen kein Auslauf für Schweine vorgeschrieben ist, bekommt die Bevölkerung die Tiere kaum zu Gesicht. Daher bleibt leider auch häufig unbekannt, was in der Schweinehaltung alles erlaubt ist. Dies führt dazu, dass verdeckt gemachte Aufnahmen zutiefst schockieren können, da man sich nicht bewusst ist, wie die Schweinehaltung in der Tat aussieht und einem die Werbung diesbezüglich ein verzerrtes Bild gibt.    


3. Kontrollorgane


Bezüglich Ihrer Frage zum Kontrollorgan ist wiederum zu beachten, dass es sich um Aufnahmen von Höfen unterschiedlicher Labels handelt.


Das Kontrollorgan für die Naturafarm Richtlinien ist der Kontrolldienst Schweizer Tierschutz STS. (http://www.coop.ch/de/labels/naturafarm/standards.html)


Das Kontrollorgan für die Naturaplan Richtlinien ist hingegen nicht der STS, sondern jeweilige spezielle Biokontrollunternehmen. Diese sind gemäss Bio Suisse unabhängig und werden akkreditiert (https://www.biosuisse.ch/de/konsumenten/haeufigefragen/kontrolle.php#1)


Ob entgegen den mir zur Verfügung stehenden Informationen doch auch der STS die Kontrollen der Naturaplan Richtlinien durchführt, kann ich nicht beurteilen. Zudem kann ich auch nicht einschätzen ob der STS seine Kontrollpflicht ungenügend wahrnimmt. Ich empfehle Ihnen, sich diesbezüglich direkt an den STS zu wenden.


4. Rechtsstreit zwischen Coop und VgT


Was den Streitfall zwischen dem VgT und Coop betrifft, scheint es sich so zugetragen zu haben wie vom VgT dargestellt. Coop hat im Nachhinein tatsächlich eingestanden, dass es sich um Naturafarm-Höfe handelt, obwohl dies zuvor geleugnet wurde.


 


5. Konsumentenschutz


Zuletzt zu Ihrer Frage warum der Konsumentenschutz oder das Veterinäramt nicht eingreift.


Es besteht leider grundsätzlich das Problem, dass das Schweizer Tierschutzgesetz schlecht vollzogen wird. Diese Forderungen nach einem konsequenten Vollzug stellen wir immer wieder aufs Neue und die Forderungen erhalten auch teilweise Gehör - allerdings nicht immer.


Ich nehme an, dass beim Vollzug der Richtlinien der Labels ebenfalls Missstände herrschen. Wie weit diese Missstände gehen und was die Ursachen dieser Missstände sind, können wir allerdings nicht beurteilen.


In Bezug auf das Nicht-Einhalten von Labelstandards empfehle ich Ihnen, sich diesbezüglich direkt bei Coop zu beschweren. Je mehr die Grossverteiler merken, dass es dem Konsumenten nicht egal ist, was er kauft und wie Tiere in der Schweiz gehalten werden, umso mehr wird man sich bemühen, die Labelstandards einzuhalten und zu verbessern. Zudem besteht auch immer die Möglichkeit, sich diesbezüglich bei der Stiftung für Konsumentenschutz zu melden: https://www.konsumentenschutz.ch. 


Ich hoffe dass meine Ausführungen für sie hilfreich sind. Für weitere Fragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüssen

  • Excuses
  • Explications

COOP 29.08.2017

Guten Tag Frau Chardon,


Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir verstehen Ihren Unmut und es tut uns leid, dass eine Berichterstattung über Coop Ihnen Anlass zur Sorge bereitet hat. Die in den VgT Nachrichten gezeigten Bilder entsprechen nicht unseren Vorstellungen von artgerechter Haltung und die beschriebenen Zustände sind mit unserem langjährigen Engagement für das Wohl der Tiere nicht vereinbar.


Der Schweizer Tierschutz STS hatte die beiden erwähnten Betriebe nach Bekanntwerden der Vorwürfe unangemeldet kontrolliert. Die Kontrollen hatten aufgezeigt, dass die veröffentlichten Bilder nicht der realen Situation vor Ort entsprachen und es keine relevanten Verstösse gegen das Tierwohl gegeben hatte. Einer der beiden Höfe wurde wegen kleinerer Mängel gebüsst, unangemeldet nachkontrolliert und erfüllte danach ebenfalls vollumfänglich die Richtlinien.


Verstösse gegen unsere Richtlinien und das Tierwohl akzeptieren wir nicht. Betriebe, die sich nicht an die Richtlinien halten, werden sanktioniert und im strengsten Fall ausgeschlossen.


Gerne möchten wir Ihnen die Gelegenheit bieten, sich selbst ein Bild von der Tierhaltung auf Naturafarm-Betrieben zu machen, und laden Sie ein, an einer unangemeldeten Kontrolltour des Kontrolldienstes des Schweizer Tierschutzes STS teilzunehmen. Sie können sich hierfür gerne direkt beim Schweizer Tierschutz (062 296 09 71) melden. Wir garantieren Ihnen, dass uns das Wohl der Tiere sehr am Herzen liegt.


Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung. Herzlichen Dank für Ihre Kundentreue. 

Freundliche Grüsse
Ihr Coop Kundendienst