Flugbuchung oder Lotterie?

Wolfgang Loss Air France 23.09.2015 Signaler Plainte signalée
Ende Juli/Anfang August habe ich mit meiner Partnerin ein verlängertes Wochenende in Paris über e-bookers gebucht. Die Flüge wurden mit Air France durchgeführt.
Als wir für den Rückflug am Flughafen in Paris ankamen, teilte man uns am Check-In Counter mit, dass wir wegen Überbuchung nicht mitfliegen könnten. Eigentlich wollten wir nur das Gepäck abgeben, da wir den von Air France angebotenen automatischen Check-In für den Rückflug nutzen wollten. Wir waren aber trotzdem fast eine Stunde vor Ende der Check-In Zeit am Schalter.
Offenbar verkauft Air France die Plätze in ihren Flugzeugen erst mal zu günstigen Preisen – u.a. eben auch an e-bookers – und versucht dann, die bereits gebuchten Plätze noch einmal zu höheren Preisen zu verkaufen. Wenn das gelingt, wird derjenige mit dem billigeren Ticket eben einfach nicht mitgenommen. Eine Buchung bei Air France ist also eher mit einem Lotterielos zu vergleichen: wenn man Glück hat, wird man befördert, hat man Pech, dann eben nicht.
Man hat uns zwar auf einen späteren Flug umgebucht, das hatte aber zur Folge, dass ich in Zürich übernachten musste, da mein letzter Zug bereits weg war. Zusätzlich kam das Gepäck nicht mit. Meinen Koffer habe ich erst am nächsten Nachmittag erhalten, der Koffer meiner Partnerin kam erst eine Woche später und war ausserdem unreparierbar beschädigt. Ich bin selbstständig und habe durch diese Aktion neben dem ganzen Ärger auch noch einen ganzen Arbeitstag verloren.
Mit Schreiben vom 18.8.2015 habe ich mich bei Air France beschwert und um finanzielle Kompensation gebeten. Bis heute (22.9.2015) habe ich nicht einmal eine Antwort erhalten.
Ich kann nur allen raten, auf die „Dienste“ von Air France zu verzichten.
  • Remboursement CHF 1600.-
  • Excuses
  • Explications

Sans réponse

L'entreprise n'a pas répondu à la plainte.