Versprochen: Reparaturauftrag 2-3 Wochen / Realität 5 Wochen - Keine Mitteilungen - Eiskalt ignoriert und NULL Kundenfreundlich // Zur Krönung Paket ist unauffindbar

Sebastian Interdiscount 21.05.2026 Signaler Plainte signalée

Am 26. März 2026 habe ich einen defekten Roboterstaubsauger bei Interdiscount zur Reparatur eingesendet. Seitens Interdiscount wurde mir eine Bearbeitungsdauer von ungefähr zwei bis drei Wochen zugesichert.


Nachdem diese Frist überschritten wurde und ich während Wochen keinerlei weiteren Informationen erhielt, begann ich mehrfach schriftlich nachzufragen. Auf meine Anfragen reagierte Interdiscount zunächst überhaupt nicht.


Daraufhin setzte ich dem Unternehmen eine formelle Frist sowie anschliessend eine letzte Nachfrist zur Fertigstellung der Reparatur. Auch diese verstrich ohne jegliche Rückmeldung oder Kommunikation. Aufgrund der ausbleibenden Reaktionen und der langen Verzögerung erklärte ich schliesslich schriftlich und per Einschreiben den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte die Rückerstattung des Kaufpreises.


Erst nach meinem erklärten Vertragsrücktritt kam Bewegung ins Speil und die Reparatur wurde endlich beendet.


Gemäss Sendungsverfolgung der Schweizerischen Post wurde das Paket am 30. April 2026 zugestellt beziehungsweise „deponiert“. Eine persönliche Übergabe erfolgte nicht. Zum Zeitpunkt der Zustellung befand ich mich in den Ferien. Als ich zurückkehrte, war das Paket nicht vor Ort.


Die Schweizerische Post teilte Interdisocunt anschliessend mit, dass die Sendung beim „Hauseingang/Empfang“ deponiert worden sei. Bei meinem Wohnort handelt es sich jedoch um eine offen zugängliche Neubausiedlung mit laufender Baustelle, vielen Umzugsfirmen und entsprechend erhöhtem Durchgangsverkehr. Wo genau das Paket abgelegt wurde, bleibt weiterhin unklar.


Interdiscount verweigerte daraufhin sowohl eine Rückerstattung als auch eine Ersatzlieferung mit der Begründung, die Zustellung sei gemäss Angaben der Post ordnungsgemäss erfolgt und die Verantwortung liege nach der Deponierung nicht mehr beim Unternehmen.


Besonders problematisch empfinde ich dabei:


- dass während Wochen keinerlei Kommunikation oder Reaktion auf meine Anfragen erfolgte,
- dass trotz meines erklärten Vertragsrücktritts kommentarlos eine Rücksendung eingeleitet wurde,


Mehr als Ausreden und das konsequente Abschieben jeglicher Verantwortung erhielt ich vom Kundensupport von Interdiscount letztlich nicht. Ich empfinde den Umgang in einem solchen Fall als schwach, enttäuschend und teilweise auch als dreist.

  • Remboursement CHF 699.95.-
  • Echange
  • Excuses

Interdiscount 21.05.2026

Guten Tag


Vielen Dank für Ihre Nachricht hier auf Reklamation.ch. Wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten und die verzögerte Kommunikation während des Reparaturprozesses ausserordentlich. Es entspricht nicht unserem Dienstleistungsstandard, dass Sie über längere Zeit keine Rückmeldung zu Ihrem Gerät erhalten haben. Für die entstandene Frustration und die Wartezeit entschuldigen wir uns in aller Form bei Ihnen.
Wir haben den gesamten Sachverhalt inklusive des zeitlichen Ablaufs bereits intern sowie mit unserem Logistikpartner überprüft. Obwohl wir Ihren Ärger über die Verzögerung und den anschliessenden Verlust des Pakets verstehen, müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir an unserer Entscheidung festhalten. Eine Rückerstattung des Kaufpreises oder eine kostenlose Ersatzlieferung können wir Ihnen nicht anbieten.
Bezüglich Ihres erklärten Vertragsrücktritts halten wir fest, dass bei einem Reparaturauftrag im Rahmen der Gewährleistung das primäre Recht auf Nachbesserung besteht. Da das Gerät repariert und an Sie versandt wurde, ist der Kaufvertrag weiterhin rechtsgültig.
Hinsichtlich des Versandwegs gilt die Lieferung mit der offiziellen Zustellbestätigung der Schweizerischen Post als rechtmässig erfolgt. Sobald die Post die Sendung ordnungsgemäss deponiert und den Status elektronisch erfasst, geht die Haftung gemäss den allgemeinen Transportbestimmungen und dem Schweizerischen Obligationenrecht auf den Empfänger über. Für einen allfälligen Diebstahl nach der Deponierung auf Ihrem Grundstück können wir als Händler nicht haftbar gemacht werden.
Wir bedauern, Ihnen keine positivere Rückmeldung geben zu können, und empfehlen Ihnen, den Diebstahl bei Ihrer Hausratversicherung sowie der örtlichen Polizeistelle zu melden


Freundliche Grüsse
Das Interdiscount-Team

Kundenunfreundlich, die Schuld abgeschoben und keiner will zuständig sein. Eins ist klar, NIE WIEDER INTERDISCOUNT ein riesen Saftladen "Hinsichtlich des Versandwegs gilt die Lieferung mit der offiziellen Zustellbestätigung der Schweizerischen Post als rechtmässig erfolgt. Sobald die Post die Sendung ordnungsgemäss deponiert und den Status elektronisch erfasst, geht die Haftung gemäss den allgemeinen Transportbestimmungen und dem Schweizerischen Obligationenrecht auf den Empfänger über."