Systematischer Verstoss gegen Zürcher Laubbläserverbot an der Birchstrasse 117

Anonyme Groupe Mutuel 04.05.2026 Signaler Plainte signalée

Sehr geehrte Damen und Herren der Groupe Mutuel

Ich melde einen systematischen Missstand an Ihrem Standort an der Birchstrasse 117 in 8050 Zürich-Oerlikon, der massiv gegen die geltende Rechtslage und Ihre eigenen Nachhaltigkeitsversprechen verstösst.

Sachverhalt:

An diesem Standort werden beinahe täglich an Werktagen zwischen ca. 08:00 und 09:00 Uhr für bis zu eine Stunde Laubbläser zur Reinigung der Aussenanlagen eingesetzt.

Warum dies inakzeptabel ist:

1) Rechtswidrigkeit:

Seit dem 01.04.2026 verbietet die Stadt Zürich den Einsatz von benzinbetriebenen Laubbläsern vollständig. Elektrische Geräte sind zudem ausschliesslich in den Herbstmonaten (Oktober bis Dezember) erlaubt. Der tägliche Einsatz im April & Mai verstösst somit klar gegen die städtische Polizeiverordnung.

2) Widerspruch zur ESG-Strategie:

Die Groupe Mutuel betont in ihrer ESG-Charta und ihrem Nachhaltigkeitsbericht die ökologische Verantwortung. Ein täglicher, gesetzeswidriger Einsatz lärmintensiver Geräte – vermutlich durch einen beauftragten Dienstleister – untergräbt die Glaubwürdigkeit Ihrer Umweltversprechen massiv.

Gewünschte Lösung:

Ich fordere die Groupe Mutuel auf, diesen täglichen, gesetzeswidrigen Einsatz per sofort zu stoppen und sicherzustellen, dass die beauftragten Dienstleister auf ökologisch verträgliche, mechanische Reinigungsmethoden umstellen.

Freundliche Grüsse Ein Nachbar

  • Autre Ich fordere die Groupe Mutuel auf, diesen täglichen, gesetzeswidrigen Einsatz per sofort zu stoppen und sicherzustellen, dass die beauftragten Dienstleister auf ökologisch verträgliche, mechanische Reinigungsmethoden umstellen.

Groupe Mutuel 07.05.2026

Sehr geehrter Nachbar


Vielen Dank für Ihre Nachricht und die detaillierten Hinweise zu den von Ihnen beobachteten Reinigungsarbeiten an unserem Standort an der Birchstrasse 117 in Zürich Oerlikon.


Wir nehmen Ihre Rückmeldung sehr ernst, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie unserer eigenen Nachhaltigkeits‑ und ESG‑Verpflichtungen. Ihr Schreiben wurde intern geprüft und an die zuständigen Fachstellen weitergeleitet.


Für die betreffenden Reinigungsarbeiten gilt in der Stadt Zürich eine Übergangsfrist bis März 2027. Zudem setzen wir bei den Reinigungsarbeiten ausschliesslich Elektrolaubbläser ein. Die dafür verwendeten Batterien werden durch unsere eigene Solarenergie geladen, um Emissionen sowie Lärmbelastungen möglichst gering zu halten.


Der Einsatz externer Dienstleister unterliegt klar definierten vertraglichen Vorgaben. Sollte es dennoch zu Abweichungen von städtischen Vorschriften oder unseren internen Standards gekommen sein, werden wir diese umgehend prüfen und bei Bedarf entsprechende Korrekturmassnahmen einleiten. Parallel dazu evaluieren wir laufend weitere Möglichkeiten, unsere Reinigungsprozesse noch umweltverträglicher zu gestalten.


Wir danken Ihnen für Ihren Hinweis und Ihr Engagement. Rückmeldungen aus der Nachbarschaft sind für uns wertvoll und unterstützen uns dabei, unsere Prozesse kontinuierlich zu verbessern. Falls Sie weitere Anliegen haben, laden wir Sie gerne ein, uns einmal an unseren Standort in Oerlikon zu besuchen.