Erstattung ungerechtfertigte Mahngebühren
La plainte
Ich hatte mit Intrum im Rahmen eines Inkassofalles zu tun. Dies bezog sich auf eine Forderung der UPS, welche eine Rechnung über Zollgebühren fälschlicherweise an eine falsche Adresse verschickte. Entsprechend wurde die Rechnung nie zugestellt, aber statt sie einfach an die korrekte Adresse zu schicken wurde ein halbes Jahr nichts erledigt und die Forderung scheinbar der Intrum übergeben. Diese schickte nochmals einen Brief an die falsche Adresse, bis ich das erste (!) mal Post an meine richtige Adresse bekam. Und diese hatte es in sich: statt der gerechtfertigten Gebühren (ursprüngliche Rechnung) in Höhe von 61.85 sollte ich nun 137.44 zahlen - also mehr als das doppelte!
Da die angesetzte Zahlungsfrist erschreckend kurz ist und um zu unterstreichen, dass ich mit der ursprünglichen Forderung auch einverstanden bin, habe ich die Rechnung zeitnah beglichen. Nun möchte ich aber den Differenzbetrag von 75.59 erstattet haben, da in diesem Fall gemäss Rechtsberatung noch keine Mahngebühren verlangt werden dürfen, da ich als Kunde noch nicht formell im Zahlungsverzug war (wenn noch nicht einmal eine Rechnung zugestellt wurde).
Warum ich mich auf diesem Weg melde ist der Tatsache geschuldet, dass man bei UPS auf Intrum verwies und die Intrum telefonisch nicht erreichbar war und auf dem schriftlichen Weg bisher nicht reagiert hat.
Les attentes
- Remboursement CHF 75.59.-
- Excuses
La réponse
Intrum Justitia AG 27.03.2026
Guten Tag
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir haben Ihr Anliegen im Beschwerdemanagement der Intrum AG geprüft und dazu die Unterlagen unseres Auftraggebers, der UPS United Parcel Service (Schweiz) AG, beigezogen.
Gemäss den vorliegenden Informationen wurde die ursprüngliche Rechnung durch UPS anhand der vom Händler (FC-Moto GmbH & Co. KG) übermittelten Angaben korrekt adressiert. UPS stellt Rechnungen grundsätzlich gestützt auf die bei der Bestellung angegebenen Adressdaten aus. Sollte es hierbei zu einer fehlerhaften Adressangabe gekommen sein, wäre dieser Sachverhalt direkt mit dem Händler zu klären und allfällige Ansprüche entsprechend dort geltend zu machen.
Die Intrum AG handelt im Rahmen eines Mandats und verwendet für die Korrespondenz die durch den Auftraggeber übermittelten Daten.
Gemäss den uns vorliegenden Informationen wurde die Forderung korrekt angemahnt.
Eine Rückerstattung des Differenzbetrags können wir daher leider nicht vornehmen und müssen Ihr Anliegen diesbezüglich ablehnen.
Freundliche Grüsse
D.Lorente
Intrum AG
Anonyme 29.03.2026
Grüezi Herr Lorente
Da ich mit Ihrer Antwort zu 100% nicht einverstanden bin, melde ich mich nochmals und erläutere ihnen die Kritik gerne in den folgenden vier Punkten:
1. Ich habe bei der Bestellung die korrekte Rechnungsadresse angegeben. An diese wurde einzig von Intrum die "letzte Mahnung" verschickt, jedoch keine erste Rechnung oder erste Mahnung. Es wurde auch nie versucht, ein anderes Kontaktmittel wie Telefon oder E-Mail zu verwenden, um mich zu erreichen.
2. Die Rechnung (UPS) und erste Mahnung (Intrum) wurden gemäss den in Ihrem Portal angehängten Dokumenten an die alte Adresse "geschickt". Ich weiss von einem anderen Fall, dass dann die Post diese als nicht zustellbar dem Absender zurückschickt. Entsprechend sollten sowohl Sie als auch die UPS davon Kenntnis haben sollten, dass diese Rechnung nicht zugestellt wurde. Wird eine Rechnung nicht zugestellt, ergibt sich daraus auch kein Verzug.
3. In diesem Fall zu sagen, dass der Fehler beim Händler ist und deshalb ich eine Mahngebühr zahlen soll, entbehrt jeder Logik. Ich hafte weder für allfällige Fehler des Versenders, noch für Fehler bei der UPS oder der Intrum.
4. Sich über die direkten Kommunikationswege nicht zu melden (am Telefon wird man vom automatischen Band abgewimmelt, online antwortet einem auch niemand) und dann im Rahmen der Antwort hier die Verantwortung abschieben zu wollen, erachte ich als unprofessionell und ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie damit Ihre Sorgfaltspflicht erfüllen. Eine ausbleibende Entschuldigung rundet für mich das negative Bild noch entsprechend ab.
Ich verstehe, dass der Fall ein bisschen mühsam ist, da das Paket noch an die alte Adresse verschickt werden konnte, der erste Brief von Ihnen aber wohl von der Post aufgrund der Umzugsmeldung nicht mehr zugestellt wurde. Dass ich als Konsument, welcher seinen Umzug bei den Behörden korrekt gemeldet hat und extra die abweichende Rechnungsadresse hinterlegt habe, deshalb ungerechtfertigte Mahngebühren zahlen soll, erschliesst sich mir aber nicht.
Trotzdem wünsche ich Ihnen noch einen schönen Sonntag und lasse diese Reklamation wenn sich nichts mehr tut als abgelehnt stehen, um andere Leute davor zu warnen.
Les attentes
- Remboursement CHF 75.59.-
- Excuses
Intrum Justitia AG 30.03.2026
Guten Tag
Besten Dank für Ihre erneute Rückmeldung.
Wir haben Ihren Fall nochmals geprüft und nehmen wie folgt Stellung:
Der Verzug tritt ein, wenn eine korrekt adressierte Rechnung nicht fristgerecht bezahlt wird. Gemäss den uns vorliegenden Informationen wurde die Rechnung durch die UPS an die vom Händler übermittelte Adresse zugestellt. Diese Adresse entspricht den bei der Bestellung angegebenen Daten. Da die Rechnung an dieser Adresse nicht beglichen wurde, erfolgte in der Folge die Mahnung und damit die Verzugssetzung ebenfalls an diese Anschrift. Sollte es hierbei zu einem Fehler gekommen sein und die Rechnung durch den Händler falsch adressiert worden sein, ist dieser Sachverhalt direkt mit dem Händler zu klären.
Zum Zeitpunkt der Übergabe an die Intrum AG befanden Sie sich somit bereits im Verzug. Wir als Inkassodienstleister führen anschliessend Adressrecherchen durch, um die aktuelle Zustellbarkeit sicherzustellen. Die Verantwortung für die korrekte Hinterlegung der Adressdaten im Bestellprozess liegt jedoch grundsätzlich beim Kunden.
Wir bedauern, dass es in Ihrem Fall zu Unannehmlichkeiten gekommen ist, können jedoch keine Rückerstattung der geltend gemachten Kosten vornehmen, da diese nicht durch uns verursacht wurden.
Freundliche Grüsse
D.Lorente
Intrum AG
