Unkorrekte Information

Anonyme Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG 26.05.2016 Signaler Plainte signalée

Sehr geehrte Damen und Herren 


Mit Ihrer Antwort vom 25 Mai 2016 auf reklamation.ch auf meine Beschwerde bin ich nicht einverstanden.


Mir wurde am 9.04.2016 versprochen das das Problem geprüft werde und ich bescheid bekäme, leider hatte ich nie eine Antwort erhalten was ich sehr unanständig und auch nicht Kunden freundlich ist.


Auch bei der Antwort auf reklamation.ch haben sie sich bis zum letzten Tag zeit gelassen was auch nicht gerade für eine seriöse Kunden Betreuung spricht.


Nun ich habe Jahrelang immer pünktlich meine Prämien bezahlt und auch nie einen Schaden gehabt, und jetzt wollen sie mich einfach auf den 200 Fr. sitzen lassen ist das der Dank für gute Kunden?


Zum ersten haben sie mir auf meine Telefonische Beschwerde nie geantwortet, zum zweiten hätten sie mich vor Ablauf auch nochmals telefonisch oder per E-Mail über das verfahren mit dem Strassenverkehrsamt informieren können das wäre seriöse Kundenbetreuung und zum dritten haben sie meine Kündigung die ich auf den 30 Juni 2016 eingeschrieben an sie gesendet einfach auf den 31 März 2016 abgeändert auch das ist nicht korrekt hierfür hätten sie mich auch persönlich oder per E-Mail aufklären können das wäre seriöse Kundenbetreuung.


Nun für mich sind 200 Fr viel Geld daher ersuche ich sie nochmals den Betrag zu übernehmen.


Freundliche Grüsse Bruno Hürzeler


 

  • Remboursement CHF 200.-

Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG 30.05.2016

Geschätzter Kunde


Gerne nehmen wir nochmals detaillierter Stellung auf Ihr Anliegen:


Sie haben uns Anfang Dezember telefonisch kontaktiert und nach Ihrer Kündigungsmöglichkeit gefragt. Diese Frage ist Ihnen korrekt folgendermassen beantwortet worden:


"Ihre Motorfahrzeugversicherung läuft am 31.03.2016 ab. Beim Ablauf haben Sie das Recht, Ihren Versicherungsvertrag unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zu kündigen. Ihre schriftliche Kündigung muss spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf bei uns eingetroffen sein."


Daraufhin haben Sie uns ein Kündigungsschreiben gesendet. In Ihrem Schreiben vom 9.12.15 haben Sie Ihre Motorfahrzeugpolice „fristgerecht“ mit „Kündigungsgrund: Vertragsablauf“ gekündigt.


Ihre fristgerechte Kündigung per Vertragsablauf haben wir akzeptiert und diese am 28.12.15 folgendermassen bestätigt:


„Wir informieren Sie hiermit, dass die Aufhebung Ihrer Police per Ablauf am 31.03.16 erfolgen wird.


Bitte beachten sie, dass Ihr Vertrag eine Haftpflichtversicherung beinhaltet. Deponieren Sie deshalb rechtzeitig einen neuen Versicherungsnachweis beim Strassenverkehrsamt oder hinterlegen Sie die Kontrollschilder.


Haben Sie Fragen oder möchten Sie weitere Informationen? Unter der kostenlosen 24-Stunden-Servicenummer 0800 80 80 80 sind wir rund um die Uhr gerne für Sie da.“


Auf diesen Brief haben Sie nicht reagiert. Erst am 7.04.15 haben Sie uns wieder kontaktiert, nachdem das Strassenverkehrsamt Ihnen geschrieben und die 200 CHF in Rechnung gestellt hatte. In diesem Telefonat wurde Ihnen die Übernahme der Kosten ebenfalls verneint.


Sie sehen, wir haben Sie zunächst korrekt telefonisch und dann korrekt schriftlich in Form eines Briefs über die Fristen und deren Folgen aufgeklärt. Für uns gab es keine Veranlassung, nochmals Ende März telefonisch oder schriftlich nachzufassen, ob Sie alles gelesen und verstanden haben. Schliesslich haben wir Sie schriftlich informiert, dass wir bei Fragen und Anliegen jederzeit zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund können wir Ihnen keinen positiven Bescheid geben.


Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Freundliche Grüsse


Ihr Zurich Beschwerdemanagement