Brandfall Gässli 2, 3636 Forst

Helga Zahnd GVB Gebäudeversicherung Bern 21.11.2025 Signaler Plainte signalée

Schadenfall vom 17.5.2025: Nr: 2584372-A/25843372/B


Trotz aller möglichen Versicherungen, die ich bei der Gebäudeversicherung abgeschlossen habe, mehr wäre nicht möglich gewesen, beträgt die Summe für den Wiederaufbau 450'000.00 mehr als von der Gebäudeversicherung des Kantons Bern bezahlt wird. Bei den nachfolgenden Gesprächen wurde klar, dass die GVB verpasst hat ein Versicherungstool zu realisieren, das die neuen Gesetze punkto Energievorschriften mit einbezieht. Ohne gültigen Energienachweis bekommt man keine Baubewilligung für einen Wiederaufbau. Grössere Subventionen sind nur möglich bei Renovationen, unser Haus gilt aber nicht als Wiederaufbau sonder muss die Vorschriften für einen Neubau erfüllen. Der GVB ist inzwischen klar geworden, dass alle Hausbesitzer mit ähnlichem Schicksal "bankrott" gehen könnten, weil niemand so kurzfristig einfach die Hypothek um mehrere Hundert Tausend Franken aufstocken kann. Die Kostenzusammenstellung ( nach Offerteingang der verschiedenen Arbeitsgattungen ) hat dies deutlich gezeigt. Unser Architekt wurde angefragt, ob er unsere Geschichte detailliert beschreiben würde, damit die GVB ein entsprechendes Tool anbieten könnte. Wir haben im Moment kein Zuhause mehr, die Baubewilligung wäre da, aber die Finanzierung ist noch nicht gesichert. Ob die Haftpflicht der Mieter ebenfalls einen Teil zahlen muss, müsste die GVB selber abklären, das ist nicht unsere Aufgabe. 


Die GVB weiss, dass wir uns bei der Renovation vom 2017 bis 2025 für einen guten Qualitätstandart nach heutigen Ansprüchen, unserem Alter und unseren finanziellen Möglichkeiten entschieden haben.


Kleiner bauen, damit es günstiger wird dürfen wir nicht, weil das AGR dies nicht erlaubt, meine Liegenschaft liegt in der Landwirtschaftzone.


Energienachweis muss sein, sonst bekommt man keine Baubewilligung.

  • Autre Neuberechnung der Schadensumme/Prozente der sogenannten nicht beschädigten Gebäudesubstanz.

Sans réponse

L'entreprise n'a pas répondu à la plainte.

Bis jetzt hat die GVB keine Antwort gegeben. Wir haben inzwischen einen Anwalt, der uns von der Rechtsschutzversicherung empfohlen wurde. Die Kosten für den Anwalt werden nicht durch die Versicherung gedeckt, die müssen wir selber tragen.