Mahngebühren nach erfolgter Zahlung
La plainte
Guten Tag,
Ich habe die Prämie für meine Fahrzeugversicherung zu spät bezahlt. Fälligkeitsdatum 01.07.2025. Am 16.07.2025 erhielt ich eine Zahlungserinnerung bis 30.07.2025. Bezahlt habe ich erst am 05.08.2025, nachweislich wurde der Betrag an diesem Tag auf dem Konto der AXA gutgeschrieben.
Einen Tag später erhielt ich eine Mahnung mit Mahnspesen von 30.-, wiederum einen Tag später eine Prämienabrechnung dass mein Konto nicht ausgeglichen sei, wegen den 30.- Mahngebühren.
Auf mein Schreiben an die Inkassoabteilung der AXA, sie sollen doch Bitte mein Saldo ausgleichen, da am Tag an dem das Mahnschreangekommen ist, das Konto bereits Ausgeglichen war, bekam ich die zu erwartende Antwort:
Mit dem Erinnerungsschreiben vom 16.07.2025 haben wir Sie gebeten, die Prämienrechnung über CHF 728.80 spätestens am 30.07.2025 zu begleichen.Zudem wurde ausdrücklich erwähnt, dass wir bei einer verspäteten Zahlung weitere Gebühren verrechnen werden.Die Zahlung wurde am 05.08.2025 von Ihnen getätigt, somit leider zu spät.Wir bitten Sie demzufolge, die Mahngebühren über CHF 30.00 baldmöglichst zu begleichen.
Nach schweizerischem Recht Fallen bei Zahlungsverzug 5% Verzugszinsen an, welche sie nicht eingefordert haben. Mahnspesen sind nur zulässig, wenn sie klar ausgewiesen und Bestandteil des Vertrages sind. Floskeln wie in der Zahlungserinnerung: Es kommen weitere Gebühren auf Sie zu sind nicht zulässig.
Desweiteren steht in der Zahlungserinnerung wortwörtlich: Sollten wir Ihre Zahlung nicht rechtzeitig erhalten, kommen mit dem nächsten Schreiben weitere Gebühren hinzu.
Mit dem nächsten Schreiben, welches ich bei Zahlungseingang noch nicht erhalten hatte.
Seit wann kann man Mahnspesen nachträglich einfordern?
Ich bitte Sie also nochmals, meinen Saldo auszugleichen und die ungerechtfertigten Mahngebühren zu streichen.
Les attentes
- Autre Korrektur des Saldos
La réponse
AXA 25.08.2025
Guten Tag Frau Burkhalter
Besten Dank, dass Sie uns Ihr Anliegen weitergeleitet haben.
Wir haben Ihr Feedback intern der zuständigen Fachstelle weitergeleitet und diese wird sich in den nächsten Tagen bei Ihnen melden.
Freundliche Grüsse
Ihre AXA
Anonyme 03.09.2025
Hier die Antwort der AXA:
Sehr geehrter Herr Burkhalter
Wir haben Ihre Beschwerde bezüglich der noch offenen Mahngebühren über CHF 30.00 erhalten.
Gerne möchten wir Sie auf folgenden Gesetzesartikel aufmerksam machen:
Gemäss Art. 20 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wird der säumige Prämienschuldner unter An-drohung der Säumnisfolgen auf seine Kosten schriftlich aufgefordert, binnen 14 Tagen, von der Absendung der Mahnung an gerechnet, Zahlung zu leisten.
Der Versicherer kann also im Rahmen der rechtlichen Mahnung seine im Zusammenhang mit der rechtlichen Mahnung entstandenen Kosten auf die ausstehende Prämie dazu addieren.
Die Höhe der Mahnkosten muss in der rechtlichen Mahnung enthalten sein. Um die Aussetzung der Leistungspflicht zu verhindern, muss der Versicherungsnehmer die ausstehende Prämie plus die erwähnten Mahnkosten bezahlen.
Versicherer sind im Rahmen der rechtlichen Mahnung zur Erhebung von Mahnkosten in der Höhe von CHF 30.00 befugt.
Zudem möchten wir Sie ebenfalls darauf hinweisen, dass die Erinnerung, ohne zusätzliche Gebühren, bis am 30.07.2025 zu begleichen gewesen wäre. Sie waren mit Ihrer Zahlung vom 05.08.2025 leider ohnehin schon zu spät.
Erstmas herzlichen Dank, dass sie mich auf Art. 20 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz aufmerksam machen. Da stelt sich mir aber die Frage, ob sie den Artikel überhaupt gelesen haben, oder was Sie in diesen hineininterpretieren.
Artikel 20 besagt dass Sie in der Pflicht sind zu Mahnen und den Versicherungsnehmer auf die Folgen bei nichtbezahlen aufmerksam zu machen. Eine rechtliche Mahnung ist nichts weiter als eine Zahlungsaufforderung.Und das ist ja der Punkt. Sie haben also einen
Betrag eingefordert, und ein Mahnverfahren eingeleitet, obwohl der Betrag bereits nachweislich bei Versand der Mahnung auf Ihrem Konto gutgeschrieben war.
"Versicherer sind im Rahmen der rechteilichen Mahnung zur Erhebung von Mahnkosten in der Höhe von CHF 30.00 befugt."
Ja liebe AXA, das sind alle, nicht nur Versicherungen. Dabei müssen die Kosten aber klar ausgewiesen sein. Bei ihnen ist immer nur die Rede von weiteren Gebühren.
"Zudem möchten wir Sie ebenfalls darauf hinweisen, dass die Erinnerung, ohne zusätzliche Gebühren, bis am 30.07.2025 zu begleichen gewesen wäre. Sie waren mit Ihrer Zahlung vom 05.08.2025 leider ohnehin schon zu spät."
Und genau hierfür möchte ich die Gesetzliche Grundlage sehen. Sie sind ja anscheinend der Auffassung, das Mahngebühren grundsätzlich ab einem bestimmten Datum fällig sind, selbst ohne zu Mahnen. Mahngebühren sollen den Aufwand um den Mahnprozess
entschädigen. Für verspätete Zahlung ist der Verzugszinns da. Warum Sie also einen Mahnprozess einleiten, bei denen Ihnen ja Anscheinend 30.- Gebühren entstehen, obwohl der Betrag nachweislich bei Versand bereits auf Ihrem Konto gutgeschrieben war ist mir schleierhaft.
Da Sie der Auffassung sind, dass Mahngebühren Grundsätzlich ab einem bestimmten Datum geschuldet sind und nicht bei Versand der Mahnung, möchte ich hier die rechtliche Grunlage sehen darum ging es von Anfang an. Sie schmeissen mit Gesetztestexten um sich, welche in keinster Weise
irgendetwas aus meiner Beschwerde Be- oder Wiederlegen
Da Sie auch im 2 Anlauf keine rechtlichen Grundlagen erbringen konnten, nehme ich mal schlicht an, dass eine solche fehlt. Übrigens gehört "Wir haben es Ihnen ja gesagt" nicht dazu
Les attentes
- Explications
AXA 18.09.2025
Guten Tag
Es würde uns freuen, wenn Sie uns auf dieser Plattform kurz mitteilen würden, ob Ihr Anliegen durch uns zu Ihrer Zufriedenheit gelöst worden ist und Sie diese Reklamation dementsprechend abschliessen würden.
Freundliche Grüsse, Ihre AXA
