Rückerstattung Abbott Freestyle Libre 2 plus Sensor

Anonyme KPT/CPT 11.08.2025 Signaler Plainte signalée

Meine Krankenkasse, die KPT, will mir das Geld für 2 selbst gekaufte Sensoren zur Messung des Blutzuckerspiegels nicht zurückerstatten mit der Begründung, ich müsse dafür eine ärztliche Verordnung einreichen. Bisherige selbst gekaufte Sensoren oder über den Hausarzt bezogene Sensoren wurden jedoch bis heute immer erstattet. Meine bisherigen Anfragen, wieso es dafür keine Rückerstattung gibt, wurden einfach ignoriert.


Ich finde dieses Vorgehen willkürlich, bürokratisch und kundenunfreundlich.

  • Remboursement CHF 169.80.-

KPT/CPT 26.08.2025

Guten Tag


Wir verstehen, dass Sie dies ärgert. Leider hat man bei uns nicht von Beginn weg korrekt geantwortet resp. hat die konkrete Sachlage nicht sauber abgeklärt. Dafür entschuldigen wir uns. Der Entscheid hingegen ist korrekt, wir haben in der obligatorischen Grundversicherung klare Vorgaben, welche Leistungen wir bezahlen dürfen und was für die Übernahme vorzuliegen hat. In Ihrem Fall ist deshalb zwingend eine ärztliche Verordnung notwendig, ansonsten dürfen wir diese Artikel nicht übernehmen. Der Gesetzgeber möchte hier sicher gehen, dass die gekauften Geräte zwingend notwendig und von einem Arzt als sinnvoll erachtet werden. 


Es tut mir leid, dass ich Ihnen hier keine andere Antwort geben kann, im Krankenversicherungsgesetz sind die Vorgaben sehr streng, wann wir bezahlen dürfen und wann nicht. Diese Bestimmungen dürfen wir nicht einfach von uns aus abändern, auch wenn es vielleicht in Ihrem Fall durchaus verständlich wäre. Es liegt also nicht wie von Ihnen an einem willkürlichen, bürokratischen und kundenunfreundlichen Gebahren der KPT sondern um die korrekte Anwendungen der gesetzlichen Vorgaben.


Freundliche Grüsse


KPT


Markus Rudaz, Abteilungsleiter

Guten Tag Heisst das im Klartext, sie haben mir in der Vergangenheit den gleichen Artikel vergütet, obwohl sie es nicht durften? Der ärztliche Bedarf ist ja gegeben. Wenn ich den gleichen Artikel über die Hausarztpraxis beziehe, wird er auch vergütet. Freundliche Grüsse Daniel Gasner