Beschwerde

irc irc AXA 04.06.2025 Signaler Plainte signalée

Im Namen unseres Versicherungsnehmer M.S zeigen wir hiermit an, dass AXA-ARAG trotz laufender Versicherungspolice 23.383.690 und hängigem Rechtsschutzfall weder Uneigentliche Rechtpflege Beantrag hat vor Gericht noch Kostenübernahme angeboten hat. Dies stellt eine klare Pflichtverletzung nach Art. 35b VVG sowie nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (Art. 2 ZGB) dar. Unser Mandant hat AXA-ARAG ausdrücklich ersucht, ihm in der laufenden Auseinandersetzung einen Rechtsanwalt zur Verfügung zu stellen. Dieser Antrag wurde ignoriert, ohne inhaltliche Stellungnahme oder juristisch stichhaltige Begründung. Stattdessen wurde ihm per E-Mail eine formelle Kündigung auf den 03.06.2025 zugestellt – obwohl der versicherte Rechtsfall zu diesem Zeitpunkt bereits offen und bei Gericht anhängig war. Da AXA-ARAG in dieser Phase untätig geblieben ist, war es zwingend erforderlich, dass wir als unabhängige Kanzlei im Interesse unseres Mandant tätig werden und die Durchsetzung seiner Rechte – insbesondere das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege – übernehmen.


 


 


Der Fall (Referenznummer: 01441450 SRF Publikumsservice ) wird aktuell öffentlich vor den Medien behandelt und ist bei uns bereits registriert. Wir bearbeiten Ihr Anliegen prioritär und werden uns werktags schnellstmöglich bei Ihnen melden.

  • Remboursement CHF 148.05.-
  • Explications
  • Autre AXA Arag

AXA 04.06.2025

Guten Tag


Dies ist nun bereits die zweite Beschwerde, die Sie auf dieser Plattform zu diesem Fall erfassen.


Wir haben Ihrem Mandanten diesbezüglich per E-Mail und mündlich bereits mehrfach und final geantwortet und werden uns dazu nicht mehr äussern.


Freundliche Grüsse
Ihre AXA

irc irc 04.06.2025

wir danken für Ihre Rückmeldung – bedauerlicherweise die einzige, die Sie auf reklamation.ch abgegeben haben, nachdem unser Mandant Sie mehrfach, schriftlich und telefonisch kontaktiert hatte.

 

Zur Klarstellung:

Unser Mandant, Herr M.S ist bei Ihnen versichert und hat wiederholt darum gebeten, dass eine rechtliche Vertretung über die AXA-ARAG organisiert wird – was sein vertraglich verbrieftes Recht darstellt. Dieser berechtigten Bitte sind Sie weder inhaltlich nachgekommen noch formell nachgegangen.

Stattdessen erhielten wir lediglich ausweichende Mitteilungen,  – nämlich die Organisation einer rechtlichen Vertretung im laufenden Verfahren – vollständig ignorierten. Auch auf konkrete Anfragen an Ihre Rechtsabteilung erfolgte keine substanziierte Rückmeldung, weder rechtlich noch sachlich. Was Sie jedoch kommentieren, sind die auf reklamation.ch dokumentierten Beschwerden – ohne dabei zu reflektieren, wie viele davon allein unseren Mandant betreffen, und wie oft er vergeblich versucht hat, Ihre Fachabteilung zu erreichen.Zudem weisen wir darauf hin, dass Sie Herrn Serafimovski während eines laufenden Rechtsverfahrens gekündigt haben – was sowohl vertraglich höchst problematisch, als auch aus Sicht der versicherungsrechtlichen Fürsorgepflicht fragwürdig ist. Wir verweisen abschließend auf die zahlreichen öffentlich einsehbaren Bewertungen auf Trustpilot:
https://ch.trustpilot.com/review/axa.ch  

Auch dort nehmen Sie keine Stellung zu den vorgebrachten Vorwürfen – unabhängig davon, ob diese zutreffen oder nicht. Diese Praxis ist nicht geeignet, Vertrauen bei Versicherten aufzubauen.

 

irc irc 05.06.2025

Unser Mandant hat am 02.01.2023 bei der AXA-ARAG eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen – im Vertrauen auf die beworbene Leistungsbereitschaft und Rechtssicherheit. Die Versicherungsprämien wurden stets ordnungsgemäss entrichtet.

Trotz mehrfach eingereichter Schadenmeldungen (unter anderem vom 14.05.2025, Schadenfall-ID 3b7d668b-4685-4592-9c36-87c1a092dd06) wurde unserem Mandanten die rechtliche Unterstützung verweigert. Die daraufhin erfolgte Kündigung durch AXA-ARAG verstösst eklatant gegen die Grundsätze des Versicherungsvertragsgesetzes (insb. Art. 35a VVG) und stellt aus unserer Sicht ein klar missbräuchliches Verhalten gegenüber dem Versicherungsnehmer dar.

Gemäss Comparis.ch und ständiger Praxis gilt:

„Die noch offenen Kosten aus dem Rechtsfall, der Anlass für die Kündigung ist, werden noch übernommen.“
Das bedeutet: Eine Kündigung entbindet AXA-ARAG keineswegs von der Pflicht zur Deckung bereits gemeldeter und laufender Fälle. Die Leistungspflicht besteht unabhängig davon fort.

Die Vorgehensweise der AXA-ARAG erweckt den Anschein, dass hier gezielt versucht wird, sich vor der Erfüllung vertraglicher Pflichten zu entziehen – auf Kosten eines Kunde , der sich in einem laufenden Verfahren auf seine Rechtsschutzversicherung verlassen hat. Wir werten dieses Verhalten als kundenfeindlich, vertragswidrig und potentiell systematisch.


Wir fordern daher:
Unverzügliche schriftliche Bestätigung, dass die gemeldeten Rechtsfälle (u. a. Betreibungsfall vom 14.05.2025) vollumfänglich gedeckt sind.

Wir behalten uns ausdrücklich rechtliche Schritte sowie die Weiterleitung dieses Vorgangs an FINMA, die Ombudsstelle der Privatversicherung und die Medien (u. a. K-Tipp) vor.

irc irc 05.06.2025

 

Die Entscheidung der AXA-ARAG, meinem Mandant während laufender und nicht abgeschlossener Verfahren die Rechtsschutzversicherung zu kündigen, ist nicht nur rechtlich bedenklich, sondern zeugt von einer besorgniserregenden Kurzsichtigkeit und Missachtung der Interessen ihrer Versicherten.

Die Verfügung vom 21.05.2025, die AXA-ARAG zugesagt, bleibt bis heute unerfüllt. Es stellt sich die Frage: Ist dies der "Rechtsdienst", den die AXA-ARAG ihren Kunden anbietet? Oder wird der Kunde nun ganz sich selbst überlassen?

Nach allem, was sich aus diesem Fall erkennen lässt, ist der "Rechtsdienst" der AXA-ARAG nicht nur mangelhaft organisiert, sondern kommunikationsunfähig. Die unzureichende und standardisierte Korrespondenz, die mein Mandant erhalten hat, ist nicht minderwertig, sondern schlicht nicht tragbar. Sie erfüllt weder die Anforderungen an eine rechtsschutzversicherte Betreuung noch die versprochene Servicequalität.

Es ist offensichtlich:
AXA-ARAG kassiert Prämien, bietet aber keine adäquate Gegenleistung.
Die Versicherten haben ein berechtigtes Anrecht darauf zu erfahren:

Welche Leistungen konkret erbracht wurden,
Warum zugesicherte Rechtsvertretung trotz fristgerechter Anmeldung verweigert wurde,
Und ob AXA-ARAG sich darüber hinwegsetzen darf, in laufenden Fällen einfach „auszusteigen“.
Wir weisen darauf hin: Täglich suchen weitere Versicherte nach Unterstützung – viele äussern ähnliche Erfahrungen. Die AXA-ARAG hinterlässt den Eindruck, strukturell nicht in der Lage zu sein, laufende Mandate fachgerecht zu führen oder überhaupt verlässlich zu kommunizieren. Es reicht nicht, auf formale Antworten zu verweisen – wenn nichts geschieht.

Sie behaupten, „alles gesagt“ zu haben. Doch:
Sie haben alles gesagt – aber nichts getan.

Das Verhalten der AXA-ARAG gegenüber meinem Mandant ist nicht nur enttäuschend, sondern potenziell geschäftsschädigend und vertragswidrig. Wir fordern Sie nochmals mit Nachdruck auf:

 

AXA 19.06.2025

Guten Tag


Wie wir Ihnen bereits mehrmals mitteilten, haben wir gegenüber unserem Kunden schon mehrmals geantwortet und Stellung dazu beezogen.


Wir werden künftig nicht mehr auf Anfragen Ihrerseits reagieren.


Wir bitten um Kenntnisnahme.


Ihre
AXA