Unberechtigte Rechnungen
La plainte
Reklamation gegen Obligo GmbH
Betreff: Widerruf eines unbeabsichtigt abgeschlossenen Abonnements
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schreibe Ihnen heute im Namen meines Vaters bezüglich eines Abonnements für eine pornografische Videodatenbank, das unbeabsichtigt mit dem Unternehmen Obligo abgeschlossen wurde.
Sachverhalt:
• Mein Vater hat während des Besuchs einer Webseite versehentlich auf einen Link geklickt und war sich nicht bewusst, dass er damit ein kostenpflichtiges Jahresabonnement abschliesst.
• Es gab keine ausreichend deutliche Information darüber, dass durch diesen Klick ein verbindlicher Vertrag zustande kommt.
• Die Kosten und Vertragsbedingungen waren nicht klar erkennbar, bevor die vermeintliche “Zustimmung” erfolgte.
• Unmittelbar nach Erkennen des Irrtums wurde telefonisch das Abonnement gekündigt, jedoch ohne Bestätigung.
Rechtliche Begründung:
Nach schweizerischem Recht ist für einen gültigen Vertragsabschluss eine übereinstimmende gegenseitige Willensäußerung erforderlich. In diesem Fall lag ein wesentlicher Irrtum vor (Art. 23 OR), da mein Vater nicht verstand, dass er ein Jahresabonnement abschließt. Zudem ist bei Online-Verträgen eine eindeutige und transparente Information über die wesentlichen Vertragsinhalte erforderlich, bevor der Kunde eine verbindliche Bestellung aufgibt.
Weiterhin besteht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Die mangelnde Transparenz im Bestellprozess verstößt auch gegen die Bestimmungen des UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).
Forderung:
1. Sofortige Auflösung des Abonnements ohne Kosten
2. Bestätigung der Kündigung in schriftlicher Form
3. Löschung aller persönlichen Daten gemäß Datenschutzgesetz
4. Rückerstattung der bezahlen Beträge, mein Vater fühlte sich genötigt, da mit Inkasso gedroht wurde.
Les attentes
- Remboursement CHF 504.50.-
- Explications
La réponse
Réponses cachées
L'entreprise ne souhaite pas rendre publiques les réponses.
