Unberechtigte Rechnungen

Oliver Praxmarer Obligo 03.06.2025 Signaler Plainte signalée

Reklamation gegen Obligo GmbH

Betreff: Widerruf eines unbeabsichtigt abgeschlossenen Abonnements

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich schreibe Ihnen heute im Namen meines Vaters bezüglich eines Abonnements für eine pornografische Videodatenbank, das unbeabsichtigt mit dem Unternehmen Obligo abgeschlossen wurde.
Sachverhalt:
• Mein Vater hat während des Besuchs einer Webseite versehentlich auf einen Link geklickt und war sich nicht bewusst, dass er damit ein kostenpflichtiges Jahresabonnement abschliesst.
• Es gab keine ausreichend deutliche Information darüber, dass durch diesen Klick ein verbindlicher Vertrag zustande kommt.
• Die Kosten und Vertragsbedingungen waren nicht klar erkennbar, bevor die vermeintliche “Zustimmung” erfolgte.
• Unmittelbar nach Erkennen des Irrtums wurde telefonisch das Abonnement gekündigt, jedoch ohne Bestätigung.



Rechtliche Begründung:
Nach schweizerischem Recht ist für einen gültigen Vertragsabschluss eine übereinstimmende gegenseitige Willensäußerung erforderlich. In diesem Fall lag ein wesentlicher Irrtum vor (Art. 23 OR), da mein Vater nicht verstand, dass er ein Jahresabonnement abschließt. Zudem ist bei Online-Verträgen eine eindeutige und transparente Information über die wesentlichen Vertragsinhalte erforderlich, bevor der Kunde eine verbindliche Bestellung aufgibt.



Weiterhin besteht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Die mangelnde Transparenz im Bestellprozess verstößt auch gegen die Bestimmungen des UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).



Forderung:
1. Sofortige Auflösung des Abonnements ohne Kosten
2. Bestätigung der Kündigung in schriftlicher Form
3. Löschung aller persönlichen Daten gemäß Datenschutzgesetz
4. Rückerstattung der bezahlen Beträge, mein Vater fühlte sich genötigt, da mit Inkasso gedroht wurde.

  • Remboursement CHF 504.50.-
  • Explications

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Guten Tag, das habe ich schon lange vor reklamation.ch gemacht, aber ich bekomme ja nicht mal eine Antwort von euch. erstes Email geschickt am 23.05. 11:36 zweites Email geschickt am 02.06. 09:01 Inhalt: "Guten Tag, Ich erledige ab sofort die Zahlungen für meinen Vater Viktor Praxmarer, 8902 Urdorf. Wir haben jetzt alle offenen Beträge bezahlt, aber jetzt vermutlich eine Rechnung doppelt bezahlt. Es geht um die Referenznr. 00 00001 03590 03250 30218 90006 für CHF 179.80. Die Rechnung mit der Referenznr. 00 00001 03590 03250 30218 90109 hat einen Betrag von CHF 194.80 (da sind ja noch die Mahngebühren von CHF 15.- enthalten), das macht dann genau CHF 179.80 Bitte überweisen Sie den überzähligen Betrag von CHF 179.80 wieder zurück auf das Ausführungskonto meines Vaters bei der Credit Suisse, IBAN CH78 0483 5042 4032 2000 0 Ausserdem habe ich telefonisch bei euch sämtliche Abos annullieren lassen für meinen Vater, können Sie das bitte noch bestätigen ? " Jedoch habe ich gelernt dass nach schweizerischem Recht für einen gültigen Vertragsabschluss eine übereinstimmende gegenseitige Willensäußerung erforderlich ist. In diesem Fall lag ein wesentlicher Irrtum vor (Art. 23 OR), da mein Vater nicht verstand, dass er ein Jahresabonnement abschließt. Zudem ist bei Online-Verträgen eine eindeutige und transparente Information über die wesentlichen Vertragsinhalte erforderlich, bevor der Kunde eine verbindliche Bestellung aufgibt. Daher fordere ich für meinen Vater den vollen einbezahlten Betrag von CHF 504.50 zurück. Oliver Praxmarer