Stornierter Flug - nur 2 Stunden vor Abreise, Rückerstattungsprozess = Verzögerungstaktik, Abschieben von einem zum anderen
La plainte
Ich hatte einen Flug bei der Swiss gekauft (Flug LH846 am 30. März 2025 von Lufthansa durchgeführt) gekauft. Nur zwei Stunden von der Abreise von meinem Aufenthaltsort wurde der Flug stoniert. Am Zielort waren bereits nicht-stonierbare Hotels und Aktivitäten gebucht worden. Ein Swiss-Mitarbeiter buchte uns dann auf eine andere Flugfroute um, die mit zwei Ziwschenaufenthalten (einer davon über Nacht) zum Zielort ging.
Im Case no. 2504-LX-02364 wurde um die rechtmässige Erstattung des Hotels im London Heathrow, das nicht mehr stonierbare und bereits bezahlte Hotel am Zielort, bereits bezahlte und nicht mehr stonierbare Eintrittstickets am Zielort sowie das Taxi in den frühen Morgenstunden zum Terminal in London Heathrow (weil um diese zeit noch keine U-Bahn fuhr) eingereicht. Der Case wurde bei der Swiss, bei dem ich die Flugtickst gekauft hatte, eingereicht (=Geschäftsbeziehungspartner).
Die Swiss hat nun den Fall der Lufthansa weitergereicht, da der stonierte Flug von dieser Airline ausgeführt werden sollte. _> Auszug aus deren E-Mail: "Da der Flug LH846 am 30. März 2025 von Lufthansa durchgeführt wurde, ist eine weitere Bewertung oder Entschädigung von unserer Seite aus nicht möglich. Gemäss der EU-Verordnung 261/2004 kann nur die ausführende Fluggesellschaft Ihre Forderung bearbeiten."
Die Lufthansa hat folgendes geantwortet: "
Der von Ihnen angegebene Flug fällt in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Diese richtet sich an die jeweils ausführende Fluggesellschaft, welche auch Zugriff auf sämtliche Daten zu diesem Flug hat.
Ihr Anliegen kann daher am schnellsten von der ausführenden Fluggesellschaft Swiss International Airlines beantwortet werden.
Wir haben es für Sie direkt dorthin weitergeleitet."
Wir drehen uns hier im Kreise und eine Airline schiebt den Fall zurück zur anderen. Diese Hinhalte- und Verzögerungstaktik ist nicht akzeptabel und wird einem Anwalt zur zügigen Bearbeitung übergeben.
Les attentes
- Remboursement CHF 1220.-
- Excuses
- Explications
La réponse
Sans réponse
L'entreprise n'a pas répondu à la plainte.
