LC1 Immunity Nature Joghurt Becher mit weniger Inhalt
La plainte
LC1 Immunity Nature Joghurt ohne Zucker
Die Becher mit 150 g weisen inhaltlich nur 145 g Joghurt auf; der Becher alleine wiegt ca. 9 g, so komme ich auf 154 g, also habe ich ca. 4 g weniger im Verhältnis zum Joghurt mit Becher von 158 g. Wenn ich nur den Inhalt wiege, ergibt es mir je nach Ausschaben 143 - 145 g.
Ich finde, 4-5 g Joghurt weniger pro Becher macht für mich etwa einen Teelöffel aus, was ja nicht so schlimm wäre; aufs Ganze gesehen möchte ich aber nicht ausrechnen, wieviel Menge das ausmacht in der Produktion. Und ich bezahle mehr für weniger.
Aufgefallen ist mir dies beim Kauf von einer 4er Becher Aktion, beim Öffnen hatte ich das Gefühl, dass weniger drin ist. Jedoch habe ich dann auch bei einem Normalpreis-Becher dasselbe Messresultat erhalten. Was für Messtechniken werden für die Produktion angewendet? Die Füllmenge sollte doch auch für den Kunden einfach nachprüfbar sein. Wie erklären Sie diesen offensichtlichen Unterschied?
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- Explications
La réponse
Nestlé Suisse S.A. 11.04.2025
Liebe Kundin
Vielen Dank für Ihre Mitteilung auf Reklamation.ch. Sie haben bei einigen Bechern LC1 Immunity ein geringeres Füllgewicht festgestellt.
Zunächst möchten wir Ihnen bestätigen, dass bei Aktionen oder Multipack-Promotionen immer Standardware verwendet wird.
Unsere Nestlé LC1 Abfüllanlagen sind technisch sehr präzise, werden regelmässig kontrolliert und laufend überwacht. Zudem wird jede Produktionscharge strengen Qualitätskontrollen unterzogen, um sicherzustellen, dass die durchschnittliche Füllmenge dem deklarierten Wert entspricht. Trotzdem kann es in Einzelfällen zu geringfügigen +/- Abweichungen kommen. Das bedeutet, dass einige Becher mehr als die angegebenen 150 g enthalten, einige Becher weniger. Dies ist gesetzlich erlaubt, solange der Mittelwert der gesamten Produktion das auf der Verpackung angegebene Gewicht erreicht und sich die Abweichung in einem gewissen Rahmen bewegt.
Wir nehmen die Rückmeldungen unserer Konsumenten sehr ernst und gehen jeder Reklamation im Detail nach und möchten Sie bitten, uns jeweils das Verfallsdatum der Produkte mitzuteilen, da uns dieses Aufschluss über den Produktionstag gibt und unsere Qualitätssicherung somit die Herstellparameter und Rückstellmuster überprüfen kann. Sollten Sie diese Daten noch zur Verfügung haben, können Sie uns diese natürlich gerne noch mitteilen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Ihr Nestlé Consumer Services Team
Anonyme 15.04.2025
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