Verdicherungsmodell-Zwang

Felix Genossenschaft Krankenkasse Steffisburg 13.03.2025 Signaler Plainte signalée

Ja, in der Tat ist es sehr ärgerlich und stossend was das KVG mit den Prämienzahler macht!


Auf der Suche nach günstigem Wohnraum wird man bestraft mit sehr hohen Krankenkassen-Prämien.


Durch den Umzug vom Kt. SO in den Kt. BE zahle ich 20.5 % (!) mehr Prämie und ich kann nichts dagegen unternehmen. Die KK Steffisburg hat mehrere Hausarztmodelle, aber auch auf meine Nachfrage wollen Sie mich nicht in die günstigere Variante einteilen, zusätzlich darf ich die höhere Prämie noch Rückwirkend auf den Januar 2025 nachzahlen (!).


Ich habe der Krankenkasse geschrieben, dass ich nicht wisse wie ich diese Prämien bezahlen soll, das hat den Sachbearbeiter der Kasse nicht interessiert, kein Kommentar!


 


Ich würde es ja noch nachvollziehen, wenn die aktuelle Krankenkasse kein anderes, günstigeres Angebot hätte, ja dann wäre das halt so. Wenn ich in einem anderen Vertrag eine Änderung bekomme, dann habe ich doch als Nutzer das Recht diesen Vertrag zu kündigen, wenn ich damit nicht einverstanden bin.


Wieso ist das denn bei der Krankenkasse nicht so?  Also ich bin gefangen im System wie der Hamster im Hamsterrad. Ich habe keine Chance, ein Antrag bei der Ombudsstelle hätte wohl Erfolg? Ich könnte wieder in den Kt. SO ziehen, hätte dann aber noch mehr Kosten.... 


Ich habe AHV/Rente CHF 2686.00 (ohne EL und ohne Prämienverbilligung!) die Prämie beträgt im Verhältnis zur AHV/Rente im Monat 20.25 % (!), das darf doch nicht sein.


Wenn ich die Prämien nicht zahlen kann, bekomme ich ja noch mehr Probleme....und kann dann nicht mal mehr die Kasse wechseln, ein Teufelskreis dieses System wo sich KVG nennt!


 


Die KK-Steffisburg hätte die Möglichkeit mich und meine Frau umgehend, als ab 01.03.2025 in das Modell Medcasa aufzunehmen, aber nein Sie beharrt auf dem Modell Casa und auf die Verordnung zum KVG. Also Kasse von Menschlichkeit!


Ob der oder die Menschen welche die Prämienlast kaum zahlen können, dadurch in eine finanzielle Not kommen und was sich dann alles daraus ergibt, lässt die KK-Steffisburg völlig kalt!


 


Ein kleiner Schritt der KK-Steffisburg aber viel Luft für die Betroffenen!


 

  • Explications

Genossenschaft Krankenkasse Steffisburg 28.03.2025

Wir können Ihren Ärger verstehen und bedauern, dass Sie mit unserem Service nicht zufrieden waren. Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) lässt leider keinen Spielraum zu. Die Krankenkasse Steffisburg muss sich, wie die übrigen Mitbewerber auch, an die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben halten. In der Schweiz kommen je Prämienregion unterschiedliche, vom Bundesamt für Gesundheit genehmigte Tarife zur Anwendung. Ein Umzug kann deshalb ab Umzugsmonat zu höheren oder tieferen Prämien führen. Sie wurden von unserem Kundendienst bereits über die Möglichkeiten informiert. Wir nehmen die Anliegen unserer Kunden sehr ernst. Wenn es die gesetzlichen Rahmenbedingungen erlauben, finden wir in der Regel eine zufriedenstellende Lösung. Betreffend Prämienverbilligung können Sie sich beim Amt für Sozialversicherungen (ASVS) informieren. Das ASVS prüft die Anspruchsberechtigung anhand Ihrer Steuerdaten. Sollten Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, werden wir vom ASVS entsprechend informiert und Ihre Prämie wird verbilligt. Dies wurde Ihnen von uns so mitgeteilt. Selbstverständlich steht Ihnen der Weg zur Ombudstelle offen. Wir halten abschliessend fest, dass unser Vorgehen weder mit dem Willen der Krankenkasse Steffisburg noch mit dem Desintresse des Kundendienstes zu tun hat, sondern den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben entspricht. Somit sind wir der Meinung, dass hier nicht von einem schlechten Kundenservice der Krankenkasse Steffisburg gesprochen werden kann. Auch hat die rückwirkende Anpassung der Prämienregion Ihre Richtigkeit und wird nach den gesetzlichen Vorgaben ausgeführt.