Post Haustürgeschäft Gebühr für Postverzollung: Bargeld unerwünscht und abgelehnt

Anonyme Die Post La Poste La Posta Swiss Post 09.11.2023 Signaler Plainte signalée

Am 18.10.2023 sollte mir ein Auslandpaket durch die Post CH AG zugestellt werden, bei welchem eine Postverzollung vorgenommen wurde. Dafür wurde eine Gebühr in der Höhe von CHF 68.50 in Rechnung gestellt, welche ich bei der Auslieferung des Paketes bezahlen sollte. Die erste Frage der Zustellbeamtin war, ob ich TWINT habe. Meine Antwort: "Ja, aber nicht für diesen Zweck, ich möchte bar bezahlen." Leider hatte ich nur eine Hunderternote und die Zustellbeamtin kein Retourgeld. Also erklärte ich mich einverstanden, dass das Retourgeld am folgendem Tag im Briefkasten hinterlegt werden dürfe. Aber auch diese Lösung war nicht möglich, da sie gemäss Anweisungen mindestens CHF 300.00 an Retourgeld zusammen haben müsse, um intern überhaupt Geld für diesen Zweck zu bekommen. Das hiesse, dass ich dann mindestens ein halbes Jahr auf mein Retourgeld warten müsste, da es etwa so lange dauern würde, bis dies der Fall sei. Die telefonische Rückfrage bei ihrem Teamleader brachte auch keine Lösung. Sie müsse das Paket wieder mitnehmen und ich bekäme dann eine Abholungseinladung. Damit ich am nächsten Tag nicht noch 10 km mit dem Auto fahren musste, um das Paket abzuholen (welches ja eigentlich schon bei mir angekommen war) und dann bar bezahlen zu können, musste ich gezwungenermassen die Gebühr in der Höhe von CHF 68.50 mit TWINT bezahlen. Bargeld hat eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft und sollte als Zahlungsmittel nicht benachteiligt werden - und dies erst recht nicht durch die Post. In der aktuellen Werbung der Post heisst es: Für eine Schweiz, die sich bewegt. Die Post selbst bewegt sich auch, aber in die falsche Richtung.


 Ich finde es je länger je mehr eine leider sehr verpasste Chance, dass die Stimmberechtigten am 5. Juni 2016 die Volksinitiative «Pro Service public» abgelehnt haben! Diese Abstimmung würde heute anders herauskommen...

  • Explications

Die Post La Poste La Posta Swiss Post 13.11.2023

Guten Tag,


Besten Dank für Ihre Mitteilung.


Wir verstehen Ihre Unzufriedenheit sehr gut und bedauern, dass Sie Ihre Postverzollungsgebühren nicht Bar zahlen konnten und somit, die Sendung am nächsten Tag in der Postfiliale abholen mussten. 


Gerne haben wir Ihre Meldung direkt an die Zustellbasis weitergeleitet. Die Postboten werden informiert und darauf sensibilisiert.


Wir bitten Sie höflich um Entschuldigung.


Freundliche Grüsse,


Ihr Contact Center Post CH AG

Die Post La Poste La Posta Swiss Post 18.11.2023

Guten Tag,



Besten Dank für Ihre Mitteilung.


Beim heutigen Versandvolumen ist es den Boten nicht möglich immer genügend Bargeld mitzuführen. Aus diesem Grund wird die Zahlung mit dem weit verbreiteten TWINT künftig an Bedeutung gewinnen. Zudem besteht die Möglichkeit die Importkosten bereits im Voraus zu bezahlen. ????https://www.post.ch/de/ueber-uns/aktuell/2022/kein-bargeld-kein-problem-importkosten-online-bezahlen????. Bei der Barzahlung kann das Zustellpersonal einen Termin für die Erstattung des Rückgeldes vereinbaren. 



Gerne haben wir diese Abklärungen für Sie vorgenommen. 



Freundliche Grüsse,



Ihr Contact Center Post CH AG

Bitte lesen Sie nochmals meine Beschreibung des Problems. 1. Ich möchte nicht mit TWINT, sondern bar bezahlen. Und ich möchte vor allem nicht dazu gezwungen werden. 2. Um die Importkosten im Voraus bezahlen zu können, muss ich darüber informiert werden, was nicht geschehen ist. 3. Sie teilen mir folgendes mit: "Bei der Barzahlung kann das Zustellpersonal einen Termin für die Erstattung des Rückgeldes vereinbaren." Genau das habe ich vorgeschlagen. Gemäss Zustellpersonal hätte ich dann aber "mindestens ein halbes Jahr" auf mein Retourgeld warten müssen.