Verweigerung der Garantieleistung auf ein iPad

Ivan Ruetsch Interdiscount 19.09.2023 Signaler Plainte signalée

Ich habe kürzlich einen Fall erlebt, der zeigt, wie unangemessen und unbegründet die Ablehnung von Garantieansprüchen gehandhabt wird. Der Vorfall begann, als ich mein defektes iPad zur Reparatur an Interdiscount sendete. Nur wenige Tage nach dem Einsenden wurde mir mitgeteilt, dass die Garantieansprüche aufgrund angeblicher äusserer Einwirkungen, insbesondere eines Sturzes, abgelehnt werde.


Eine Reparatur würde über 500CHF kosten. Sie können das iPad in defektem Zustand retournieren oder entsorgen. In beiden Fällen wäre eine Gebühr von 80CHF fällig. An diesem Punkt möchte ich erwähnen, dass es sich um ein iPad Pro der jüngsten Generation für über 1'200CHF handelte.


 


Das besagte iPad hate zu keinem Zeitpunkt einen Sturz erlitten hat, welcher als Begründung für einen Garantieausschluss dienen könnte. Die von Interdiscount angeführten Gebrauchsspuren sind im Rahmen der normalen Nutzung des Geräts entstanden und können keineswegs als übermässige Beanspruchung betrachtet werden. Dies kann daher keinesfalls als Rechtfertigung für die Ablehnung meines Garantieanspruchs dienen. Trotz meiner wiederholten Erklärungen, dass es sich unmöglich um einen Schaden durch einen Sturz handeln kann, ist Interdiscount ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen. Durch die haltlose Ablehnung meiner Gewährleistungsansprüche und die fehlende Untersuchung seitens Interdiscount, war ich gezwungen ein neues iPad zu erwerben.


 


Um die Richtigkeit meines Standpunkts zu untermauern, habe ich das vermeintlich defekte iPad zurückgefordert und einem unabhängigen Spezialisten zur Kontrolle übergeben, dieser bestätigte, dass der behauptete Schaden nicht auf äussere Einwirkungen, sondern auf ein technisches Problem zurückzuführen war. Es handelte sich lediglich um einen "gefrorenen" Bildschirm. Dieser Spezialist führte lediglich einen Reset des Geräts durch, wie er auf der Apple-Website beschrieben ist, und das iPad funktioniert seither einwandfrei.


 


Trotz der erlangten Erkenntnisse bleibt Interdiscount noch immer bei ihrer Haltung und behauptet weiterhin, dass es sich um einen "Sturzschaden" handle.


 


Meiner Meinung nach wurden meine Gewährleistungsansprüche wissentlich und willentlich von Interdiscount abgelehnt, ohne angemessene Überprüfung oder Berücksichtigung meiner Beweise. Im Internet lassen sich zahlreiche Hinweise finden, die darauf hinweisen, dass Interdiscount mit System jegliche Garantieansprüche versucht abzuwenden.


Die Chronologie meines Falles zeigt deutlich auf, dass Interdiscount nicht darauf bedacht ist einen möglichen Schaden zu finden. Sie sind grundsätzlich darauf aus, einen Grund für eine Ablehnung eines Garantieanspruches zu finden. So berufen sie sich automatisch bei einem Kratzer oder ähnlichen Gebrauchsspuren auf einen Sturzschaden, welcher jegliche Garantie ausschliesst. Auch wenn dies keinesfalls der Grund für den Mangel darstellt. Sollte jemand eine Garantieverlängerung abgeschlossen haben, wäre derjenige der doppelt geprellte. Diese würde nämlich auch nichts bringen.
Nun fragt euch mal, wer von den Lesern ein Elektronisches Gerät ohne kleinste Kratzer besitz. Vermutlich die wenigsten. Bei allen anderen schliesst Interdiscount die Garantie mit der Begründung "Sturzschaden" aus.


 


Ich kann diese Vorgehensweise keinesfalls akzeptieren und betrachte die Verhaltensweise von Interdiscount als unprofessionell und betrügerisch.


Für mich geht es hier nebst dem Finanziellen Schaden, welcher mir erwachsen ist, auch um Prinzipien.


Es dar in keinerlei Hinsicht zum Normalfall werden, dass ein Konsument zuerst sein Recht vor Gericht einfordern muss.


Nach mehrmaligem (erfolglosen) Versuch, mit Interdiscount die Angelegenheit einvernehmlich zu klären, habe ich die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt übergeben.

  • Remboursement CHF 1000.-

Interdiscount 21.09.2023

Guten Tag


Danke für Ihre Mitteilung hier auf Reklamtion.ch


Unser Kundendienst hat Ihren Fall bereits mehrmals überprüft und wir haben Ihnen bereits erklärt, dass die Schäden an Ihrem iPad ganz deutlich keine Gebrauchsspuren einer normale Nutzung sind. Die zuständige Servicestelle hat uns auch Fotos geschickt, welche deutlich zeigen, dass Teile des Gehäuses abgebrochen sind. Dieser Schaden ist ganz klar auf einen Schlag oder Sturz zuzuführen.


Eine zertifizierte Servicestelle ist verpflichtet, das Gerät auf alle Funktionen sowie den allgemeinen Zustand zu prüfen. Bei einer Garantiereparatur muss die zertifizierte Servicestelle das Gerät in einem Zustand an den Kunden zurückgeben, der den Spezifikationen des Herstellers entspricht. Da an Ihrem Gerät deutliche äussere Schäden erkennbar sind, die auf einen Schlag oder Sturz zurückzuführen sind, kann die Servicestelle dies nicht mehr garantieren. Da der Schaden kein Herstellerfehler ist, sondern eindeutig auf das Verschulden des Kunden zurückzuführen ist, wurde ein gerechtfertigter Kostenvoranschlag erstellt.


Dieses Vorgehen ist nicht unprofessionell noch betrügerisch. Wir halten uns deutlich an die Garantiebestimmungen.


Wir sind Ihnen bereits kulanzhalber entgegengekommen und haben die Handlingskosten in Höhe von CHF 80.00 für den Techniker übernommen. Ein weiteres Entgegenkommen können wir Ihnen leider nicht anbieten.


Freundliche Grüsse
Contact Center
Interdiscount

Worin liegt die Kausalität eines Kratzers im Gehäuse mit einem gefrorenen Bildschirm? Interdiscount sucht nicht nach einem Mangel. Es wird bewusst nach fadenscheinigen Argumenten wie Kratzer gesucht, damit ein haltloser Grund wie "Sturzschaden" als Argument für eine Garantieablehnung aufgeführt werden kann. Bei Recherchen im Netz kann ohne weiteres ein Muster erkannt werden. Ich habe diesen Fall nun meinem Juristen übergeben. Mir geht es hier auch um Prinzipien. Es darf nicht sein, dass sich Firmen so einfach ihrer Verantwortung entziehen.