Nachtaxierunggebühren an Empfänger

Anonyme Die Post La Poste La Posta Swiss Post 31.08.2023 Signaler Plainte signalée

Ich habe eine Nachtaxierungskarte von der Post erhalten, da jemand mir einen Brief geschickt hat, der 16 g mehr gewogen hat, als die frankierte Gewicht. (Ja, der Brief war zwar frankiert, aber nicht korrekt.)

Meine Frage ist, welche rechtliche Grundlage erlaubt es der Post, mir als Empfänger etwas zu verrechnen? 
Ihr Vertragspartner ist ja der Absender (der übrigens leserlich auf dem Couvert angegeben war), ich habe von der Post ja gar nichts bestellt und die Post und ich stehen in Bezug zu dieser Sendung nicht unter Vertrag. Daher darf die Post gar nicht s verrechnen und ich darf laut OR die Nachtaxierungskarte einfach versorgen. 

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Die Post La Poste La Posta Swiss Post 01.09.2023

Guten Tag,


Besten Dank für Ihre Mitteilung.


Wir verstehen Ihre Unzufriedenheit sehr gut und bedaure die Umstände.


Gerne habe ich mich Ihrem Anliegen angenommen. Als kundenorientiertes Unternehmen stellt die Post sicher, dass auch Einzelsendungen, die nicht genügend frankiert worden sind, rechtzeitig in gewohnt hoher Qualität beim Empfänger ankommen. Im Sinn der Gleichbehandlung aller Kunden und zur Gewährleistung der Erlössicherung werden sowohl Absender als auch Empfänger auf fehlende Frankaturbeträge aufmerksam gemacht. Wann immer sich ein Absender eruieren lässt, wird dieser zur Nachtaxierung aufgefordert – zur bestmöglichen Entlastung der Empfänger. Nur wenn der Absender nicht bekannt ist, verlangt die Post die fehlende Frankatur beim Empfänger. 


Natürlich möchten wir Ihnen entgegenkommen, teilen Sie uns einfach die Nummer der Nachtaxierungskarte mit. Gerne stornieren wir Ihre Taxkarte für Sie.


Sie auch weiterhin als zufriedenen Kunden zu betreuen ist uns sehr wichtig. 


Freundliche Grüsse,


Ihr Contact Center Post CH AG

Anonyme 03.09.2023

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Es ist mir klar, dass Sie eine gute Leistung erbringen möchten und auch, dass Sie für Ihre guten Leistungen auch entlohnt werden möchten.

Ich habe einfach 2 Bedenken:
1) Allgemein scheint es rechtswidrig zu sein, den Empfänger zu belasten - siehe OR.
Vor allem, wenn Sie auch "Bussen"  wegen Fehlfrankatur verrechnen.

2) In meinem Fall war der Absender bekannt - das können Sie anhand der Nr. der Nachtaxierungskarte einsehen.

Es geht mir nicht um die kleine Summe, sondern ums Prinzip.

Les attentes
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Die Post La Poste La Posta Swiss Post 05.09.2023

Guten Tag


Danke für Ihre Rückmeldung.


Gerne bestätigen wir Ihnen hiermit, dass die Nachtaxierungskarte fälschlicherweise verschickt wurde. Es trifft zu, dass die Absenderadresse vorhanden war. Wir bedauern ausserordentlich, dass die Taxkarte nicht direkt an den Absender gesendet wurde. Die Nachtaxierungskarten werden maschinell generiert. Offenbar war die Absenderadresse für die Maschine unleserlich. Natürlich haben wir die Taxkarte für Sie sofort storniert. Für die Umstände bitten wir Sie um Entschuldigung.


Selbstverständlich haben wir Ihre Rückmeldung in unsere Qualitätskontrolle aufgenommen. Ihr Vertrauen ist uns sehr wichtig. Wir setzen alles daran, Sie mit unseren Leistungen zu begeistern.


Freundliche Grüsse,


Ihr Contact Center Post CH AG