Postfinance bestimmt bei Nachlass was zum Erbe gehört und friert unberechtigt Altersguthaben der Witwe ein

Anonyme Postfinance AG 03.07.2023 Signaler Plainte signalée

Mein Mann ist verstorben, zum Todestag waren  1000 CHF auf dem Konto. Die Todesfallmeldung erfolgte später, deshalb hat die Postfinance nicht den Todestag als Nachlass bewertet sondern den Tag der Todesmeldung. Ich erhielt nach Monaten eine Einmalkapitalzahlung als Witwe aus der 2. Säule. Dies konnte ich auch beweisen. Wegen Umzug nach Spanien musste ich ein Europäisches Nachlassverzeichnis erstellen lassen, Kosten fast 5000 Euro, und fast 1 Jahr musste mich mein Sohn finanziell unterstützen, weil ich nicht an mein Konto konnte. Ich bekam im Juni 2023 endlich meine Kontokarte, doch ein Teil meines Vermögens wurde eingefroren. Im ENZ stehe ich als Alleinerbin und mein Sohn und Enkelin das diese ein Anrecht auf 1/16 als Pflchtteil hätten, das veranlasste die Postfinance  1/6 meiner BVG Rente einzufrieren. Meinen verfügbaren Teil habe ich auf mein neues Konto überwiesen. Trotz Fristsetzungen mein Vermögen frei zu geben, passiert nichts. Für diesen Monat wurden mir 50 CHF abgezogen da ich im Ausland lebe. Es war kein Vermögen da zum Todeszeitpunkt meines Mannes, auch ich erbte nichts, aber die Postfinance erlaubt sich  mein Vermögen, mein Altersguthaben als Nachlass für die Pflichtteilberechtigten, mein Sohn und meine Enkelin einzufrieren, und mir mein Altersguthaben zu sperren. Man schikaniert und schädigt mich weiter finanziell, ohne jegliche rechtliche gesetzliche Grundlage. Ich werde gezwungen mir einen Rechtsanwalt zu nehmen, um mein Altersguthaben frei zu bekommen. Ich war 15 Jahre Kunde....Postfinance greift in mein Privatrecht ein, in Erbrecht / es gab ein Testament, führt sich sogar als Nachlassverwalter auf, indem man für das  Anrecht auf 1/ 16  Pflichtteil einen Teil meines Vermögens sperrt,  nicht das meines verstorbenen Mannes , der nichts hinterlassen hat, mit  welchem Recht? Nicht einmal das Nachlassgericht veranlasst für Pflichtteilsberechtigte das diese ihren Anteil bekommen.  Aus 1000 CHF Guthaben  am Sterbetag meines Mannes( von dem ich nicht einmal die Einäscherung bezahlen konnte, das machte mein Sohn ) werden mir tausende Euros an Kosten verursacht, das in keiner Relation steht. Ich hätte eine Erklärung unterfertigt das kein weiteres Vermögen das ist und das gegen die Postfinance keinerlei Nachlassansprüche heran getragen werden. Aber das wollte man nicht. Ich bin an Krebs erkrankt und meine Kraft geht mit solchen Schikanen zu Ende,  zuerst das monatelange Gezedere in Spanien wegen dem Nachlassverzeichnis und jetzt geht es mit der Postfinance weiter. Was für Menschen dürfen sich erlauben, im Namen von Unternehmen andere Menschen deren Existenz zu zerstören????????

  • Autre Mein Kapital der Witwenzahlung aus 2.Säule nicht als Nachlass einzufrieren und mich weiter finanziell schädigen

Sans réponse

L'entreprise n'a pas répondu à la plainte.

Die Postfinance hat bis dato mein Altersguthaben aus der 2,Säule, eingefroren. Ich musste das Europäische Nachlasszeugnis übersetzen lassen, was wieder Kosten verursachte. Postfinance, obwohl es einen Link gibt wo man Zeile für Zeile alles in deutsch abgleichen kann. Sie müssten das nicht tun. Okay dann sollte das klar gesetzlich geregelt sein,das ein ENZ immer übersetzt werden muss. Postfinance macht die Antwort nicht sichtbar, warum ? Weil sie absichtlich falsche Tatsachen und Erwägungen heran zieht um Betroffene Hinterbliebene finanziell zu schädigen und zu schikanieren. Sie nehmen nicht den Todestag bei der Nachlassabwicklung sondern den Tag der Todesfallmeldung. Auch wenn diese verspätet war, ändert die Rechtslage nicht, das der Todestag zur Berechnung des Nachlasses herangezogen werden muss. Welcher Kontostand zählt am Todestag? Welcher Kontostand ist für den Pflichtteil und die Erbschaftsteuer entscheidend? Sowohl für die Berechnung des Pflichtteils, als auch für die Festsetzung der Erbschaftsteuer kommt es auf den Kontostand zum Todestag an. Da ich nach 4 Monaten meine Witwenkapitalzahlung erhalten habe, und ich alles an Beweisen an die Postfinance geschickt habe, das es mein Guthaben ist und nicht das was mein Mann hinterlassen hat, interessierte die Postfinance nicht. Mein Konto wird einfach überzogen wegen Gebühren und Kosten 50 CHF für Nachlassverwaltung, obwohl ich ein Guthaben auf dem Konto habe. Alle angeblichen Schreiben, welche man mi telefonisch immer erwähnte kamen nie bei mir an. Ich habe diese angefordert mir erneut zu schicken, ich habe EInspruch gegen Kontostand eingelegt. Postfinance reagiert nicht. Das ein Unternehmen Kunden so behandelt, Menschen- und Grundrechte verletzt und ein Nachlassverfahren nutzt , Kunden rechtlos zu machen, diese finanziell zu schädigen und glauben ohne Konsequenzen davon zu kommen. Und das obwohl kein Vermögen hinterlassen wurde, lediglich 1000 CHF am Todestag auf dem gemeinsamen Konto war. Dieses Handeln ist willkür und strafbar!