Keine Rückmeldung innert vereinbarten Zeit

Urs Käser AXA 11.04.2023 Signaler Plainte signalée

Ich hatte am 19.1 einen Skiunfall. Ich wurde durch einen Kunden der AXA umgefahren und erlitt nebst Verletzungen mit Spitalbesuch auch diversen materiellen Schaden. Obwohl die AXA mir mehrmals zusagte für den Schaden aufzukommen, warte ich noch heute. Auch diverse Mails mit der Versicherung und dem Verursacher haben nichts gebracht. Zum letzten Mal bestätigte mir die Versicherung per Mail, dass der Betrag (ca 3500-4000.-) ausbezahlt wird ist nichts passiert. Ich habe heute versucht den Rechtsdienst der AXA zu erreichen. Leider landet man immer in einem Call-Center in Sarajewo. Der Mitarbeiter dort versuchte selber erfolglos 3 angeblich zuständige Leute in der Schweiz zu erreichen, ohne Erfolg. Er versprach mir einen Rückruf innert 4 Stunden. Diese sind verstichen, ohne Rückruf. Da ich schon heute Morgen über 25 Minuten in der Warteschlange warten musste, bis jemand abnahm, habe ich keine Lust erneut soviel Zeit zu verlieren. 


Scheinbar ist bei der AXA Kundendienst ein Fremdwort, sowohl in der Schadensabwicklung, wie in der Beantwortung von dringenden Anliegen. Deshalb erwarte ich nebst der vollständigen Rückerstattung meiner Schaden und Auslagen auch eine Entschuldigung, Erklärung und Stellungnahme. So geht es definitiv nicht


 

  • Remboursement CHF 4000.-
  • Explications
  • Autre Stellungnahme

AXA 12.04.2023

Guten Tag Herr Käser


Vielen Dank für Ihr geschätztes Feedback und bitte entschuldigen Sie die Umstände. Wir haben Ihr Anliegen dem zuständigen Fachbereich weitergeleitet, der sich mit Ihnen telefonisch in Verbindung setzten wird.


Freundliche Grüsse,


Ihre AXA

Es ist mittlerweile bald 11h00 und ich warte immer noch auf den versprochenen Rückruf aus der Rechtsabteilung. Mittlerweile sind es 21 Stunden Verspätung. . Soviel zum Kundendienst der AXA! (Jetzt kam gerade der Anruf) Scheinbar wurden die Infos, die ich gestern dem CallCenter gab, gar nicht weitergeleitet. Soviel zur internen Kommunikation bei AXA. Ich werde heute Anzeige nach StGB Art 229 gegen den Kunden der AXA einleiten, da ich sonst die 3-monatige Frist verpassen würde. Die AXA hat mich durch ihr Verhalten dazu getrieben und damit ihrem Kunden, einen Bärendienst erwiesen.