Automatische Vertragsverlängerung widerrechtlich im Sinne des schweizerischen Lauterkeitsrechts
La plainte
Mein Vertrag mit Elite Partner wurde am 27.10.2022 widerrechtlich im Sinne des schweizerischen Lauterkeitsrechts automatisch verlängert. Bei der beanstandeten Transaktion handelt es sich um einen Gesetzesverstoss seitens Elite Partner gegen das Schweizerische Lauterkeitsrecht. Eine Kündigung setzt einen Vertragsabschluss voraus, den es nie gegeben hat. Art. 406d OR sieht zur Gültigkeit des Vertrages die Schriftlichkeit mit einer eigenständigen Unterschrift der Vertragsparteien voraus, also des Kunden und der Online-Partnervermittlung (vgl. Art. 13 OR). Dies geschieht bei einem Vertragsabschluss bei Elite Partner allerdings nicht. Auch die gleichwertige, digitale Signatur kommt nicht zur Anwendung (vgl. Art. 14 Abs. 2bis OR). Somit sind solche Verträge formnichtig, d.h. ungültig, und mit ihnen auch die automatische Vertragsverlängerung. Schweizer Rechtsgelehrte sind sich in diesem Punkt einig.
Trotz zahlreichen Emails mit detaillierten Erläuterungen der Schweizerischen Rechtssprechn unter Listung der anzuwendenden Gesetzestexte (siehe oben) belästigt mich Elite Partner weiterhin sehr häufig mit Zahlungsaufforderungen und drohte mir nun mit der Einleitung eines Inkassoverfahrens.
Diese Firma hat ganz klar einen Gesetzesverstoss begangen und droht mir nun mit einem Inkassoverfahren. Der Fall sollte so schnell wie möglich in der Zeitschrift K-Tipp publik gemacht werden, damit nicht noch mehr Personen Opfer dieser kriminellen Firma werden. Ein Anwalt sollte der deutschen Firma Elite Partner schreiben und denen das Schweizerische Recht erklären.
Bitte lasst die Finger von dieser dubiosen, gesetzesverstossenden Firma !!!
Les attentes
- Autre Einstellung der belästigenden, unrechtmässigen Zahlungsaufforderungen und keine Einleitung eines Inkassoverfahrens
La réponse
Sans réponse
L'entreprise n'a pas répondu à la plainte.