Smartbox abgelaufen

Fritz SMARTBOX 11.02.2016 Signaler Plainte signalée

Einer unserer Smartboxen ist abgelaufen. Dies insbesondere deshalb, weil kein Ablaufdatum aufgedruckt ist, sondern nur der Hinweis auf die Webseite.


Ich habe mehrere Mails an Smartbox gesandt, den Sachverhalt erklärt und gebeten diese Box umzutauschen oder das Geld auf mein PC zu überweisen. Nach Rückfrage mit dem K-Tipp Rechtsdienst habe ich dies nochmals begründet und auch den entsprechenden K-Tipp Artikel beigelegt.


Ich erhielt eine erneute Absage. Diese Absage und mein vorgehendes Mail habe ich hier einkopiert.


Auch wenn die Sache mit der Verjährung umstritten wäre, finde ich das Vorgehen von Smartbox absolut unakzeptabel, ja für die Firma selber sehr kontraproduktiv. Jeder der solche Erfahrungen macht, wird wohl kaum je wieder Smartboxen kaufen, sondern eher noch alle Verwandten und Bekannten warnen dies zu tun.


Nun hoffe ich, dass ich via Reklamation.ch zu meinem Recht - oder nach Ansicht von Smartbox vielleicht zu einem Kulanzangebot komme.


Besten Dank für die Bemühungen.


Freundliche Grüsse


Fritz


Sehr geehrter Herr ,


vielen Dank für Ihre Email vom 10/02/2016. Gerne nehmen wir wie folgt dazu Stellung.


Die Befristung der Gültigkeit von Gutscheinen ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Aufgrund der in der Schweiz geltenden Vertragsfreiheit geniessen Parteien in Bezug auf Bedingungen und Konditionen für ihre Verträge einen grossen Handlungsspielraum. Bei Waren und Dienstleistungen, welche in grossen Mengen angeboten werden, werden üblicherweise vorformulierte Standardbedingungen verwendetet. Dies reduziert zunächst den Aufwand der Parteien im Rahmen des Vertragsschlusses, dient letztlich aber auch der Gleichbehandlung der Kunden. Eine Forderung mit einer Bedingung zu versehen, dass die Forderung erlöschen werde, wenn der Forderungsberechtigte sie nicht innerhalb einer bestimmten Zeit anmeldet bzw. eine bestimmte Tätigkeit vornimmt, ist ohne weiteres zulässig (sog. Resolutivbedingung). Die in den Smartboxen vorgesehene Bedingung, wonach das im Gutschein enthaltene Recht für den Fall der Nichtanmeldung innerhalb von 18 Monaten erlischt, ist daher rechtens. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass es einer allgemein anerkannten Usanz entspricht, die Gültigkeit von Gutscheinen auf ein Jahr zu befristen. Die Dauer der Befristung der Smartboxen ist somit um 50% Prozent länger als die verkehrsübliche Dauer von Gutscheinbefristungen.


Für weitere Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.


Mit freundlichen Grüssen



Alessandra


  Kundenservice
0900 200 159 (19 Rp./Min. aus dem Schweizer Festnetz)


 


--- Original Message ---
From:Fritz
Received: 2016-02-10 12:18:09
To: <[email protected]>
Subject: AW: RE: AW: Umtausch/Verlägerung Ihrer Smartbox


Sehr geehrte Alessandra


 Leider kann ich Ihrem abschlägigen Bescheid kaum Verständnis entgegenbringen.


 Nach einem Gespräch mit dem Rechtsdienst vom K-Tipp ersuche ich Sie freundlich, dies nochmals zu überdenken.


 Rechtliche Einwände habe ich folgende:


Die 18 Monate (+6 Monate) entsprechen nicht rechtlichen Verjährungsfrist von 5 Jahren.
Dazu kommt, dass das Ablaufdatum weder beim Kauf ersichtlich, noch auf der Schachtel aufgedruckt war,
sondern die Überprüfung des Ablaufdatums  nur via Internet möglich ist. Bei einem gut sichtbaren Ablaufdatum
hätten wir den Gutschein von Ihnen vorgesehene (wenn auch nicht rechtlich bindenden) Zeit eingetauscht
und nicht vorher andere Smartboxen eingelöst.
 


Dazu kommt, dass wir bisher Wiederholungskunden bei Smartbox waren  - Sowohl als Käufer als auch als Beschenkte.


Ich schlage daher vor, dass Sie entweder:


Den Preis dieser Box innert 10 Tagen auf mein Konto überweisen
oder
Uns eine neue Box „Gourmetküche“ (auch wenn diese nur noch 75 statt wie unsere 125 Restaurants zur Auswahl hat) zusenden
 


Der guten Ordnung halber bitte ich Sie, mir Ihren Entscheid bis Donnerstagabend, 10.2.16, per Mail mitzuteilen.


 Besten Dank.


Freundliche Grüsse


Fritz


 Sehr geehrter Herr ,


vielen Dank für Ihre Email vom 10/02/2016. Gerne nehmen wir wie folgt dazu Stellung.


Die Befristung der Gültigkeit von Gutscheinen ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Aufgrund der in der Schweiz geltenden Vertragsfreiheit geniessen Parteien in Bezug auf Bedingungen und Konditionen für ihre Verträge einen grossen Handlungsspielraum. Bei Waren und Dienstleistungen, welche in grossen Mengen angeboten werden, werden üblicherweise vorformulierte Standardbedingungen verwendetet. Dies reduziert zunächst den Aufwand der Parteien im Rahmen des Vertragsschlusses, dient letztlich aber auch der Gleichbehandlung der Kunden. Eine Forderung mit einer Bedingung zu versehen, dass die Forderung erlöschen werde, wenn der Forderungsberechtigte sie nicht innerhalb einer bestimmten Zeit anmeldet bzw. eine bestimmte Tätigkeit vornimmt, ist ohne weiteres zulässig (sog. Resolutivbedingung). Die in den Smartboxen vorgesehene Bedingung, wonach das im Gutschein enthaltene Recht für den Fall der Nichtanmeldung innerhalb von 18 Monaten erlischt, ist daher rechtens. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass es einer allgemein anerkannten Usanz entspricht, die Gültigkeit von Gutscheinen auf ein Jahr zu befristen. Die Dauer der Befristung der Smartboxen ist somit um 50% Prozent länger als die verkehrsübliche Dauer von Gutscheinbefristungen.


Für weitere Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.


Mit freundlichen Grüssen



Alessandra


  


Kundenservice
0900 200 159 (19 Rp./Min. aus dem Schweizer Festnetz)


 


--- Original Message ---
From: Fritz
Received: 2016-02-10 12:18:09
To: <[email protected]>
Subject: AW: RE: AW: Umtausch/Verlägerung Ihrer Smartbox


Sehr geehrte Alessandra


 


Leider kann ich Ihrem abschlägigen Bescheid kaum Verständnis entgegenbringen.


 


Nach einem Gespräch mit dem Rechtsdienst vom K-Tipp ersuche ich Sie freundlich, dies nochmals zu überdenken.


 


Rechtliche Einwände habe ich folgende:


Die 18 Monate (+6 Monate) entsprechen nicht rechtlichen Verjährungsfrist von 5 Jahren.
Dazu kommt, dass das Ablaufdatum weder beim Kauf ersichtlich, noch auf der Schachtel aufgedruckt war,
sondern die Überprüfung des Ablaufdatums  nur via Internet möglich ist. Bei einem gut sichtbaren Ablaufdatum
hätten wir den Gutschein von Ihnen vorgesehene (wenn auch nicht rechtlich bindenden) Zeit eingetauscht
und nicht vorher andere Smartboxen eingelöst.
 


Dazu kommt, dass wir bisher Wiederholungskunden bei Smartbox waren  - Sowohl als Käufer als auch als Beschenkte.


 


Ich schlage daher vor, dass Sie entweder:


Den Preis dieser Box innert 10 Tagen auf mein Konto überweisen
oder
Uns eine neue Box „Gourmetküche“ (auch wenn diese nur noch 75 statt wie unsere 125 Restaurants zur Auswahl hat) zusenden
 


Der guten Ordnung halber bitte ich Sie, mir Ihren Entscheid bis Donnerstagabend, 10.2.16, per Mail mitzuteilen.


 


Besten Dank.


 


Freundliche Grüsse


 


 

  • Remboursement CHF 129.90.-
  • Echange

SMARTBOX 26.02.2016

Sehr geehrter Herr Fritz,


 


Wie wir Ihnen bereits erläutert haben besitzen Sie einen Smartbox Geschenkgutschein mit einer 18-monatigen Gültigkeitsdauer.


Smartbox Geschenkgutscheine mit einer 18-monatigen Gültigkeitsdauer können während der Gültigkeit und bis 6 Monate nach Gültigkeitsdatum in eine neue Auflage umgetauscht werden. Nach dieser Frist ist ein Umtausch nicht mehr möglich.


Die beschränkte Geltungsdauer ist deutlich sichtbar auf der Rückseite der Box aufgedruckt und kann jederzeit direkt auf der offiziellen Smartbox Webseite www.smartbox.com überprüft werden unter dem Feld „Gültigkeit“. Selbstverständlich können Sie auch per E-Mail an uns herantreten über die Adresse [email protected], oder direkt telefonisch unseren Kundenservice von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr kontaktieren unter der Nummer 0900 200 159. Wir versuchen jede einzelne Anfrage adäquat zu beantworten. 


Wir möchten Sie bitten uns Ihre 9-stellige Gutscheinnummer und Ihre E-Mail Adresse mitzuteilen, damit wir Ihre Anfrage gerne nochmals prüfen können. 


Wir danken Ihnen herzlich für die Kenntnisnahme.


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung


Mit freundlichen Grüssen,


Smartbox Kundenservice
0900 200 159 (19 Rp./Min. aus dem Schweizer Festnetz)


[email protected]


 

Fritz 04.03.2016

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich bin mit der Antwort nicht einverstanden, denn es wird nicht auf meine Ausführungen eingegangen. Leider habe ich in diesem Interface keine Möglichkeit gefunden ein PDF oder Foto anzufügen um zu zeigen, dass das Fenster mit der Nummer keine Ablaufdatum aufzeigt. Die von aussen sichtbare Nummer ist 114 334 111 000.

Es ist wohl toll, dass wir in der Schweiz eine grosse Vertragsfreiheit haben, aber solch einem Fall, ob rechtlich umstritten oder nicht, verwenden Sie eine kundenunfreundliche Auslegung der Gesetzeslage. Selbst wenn es so wäre, dass das Gericht Ihren Argumenten recht geben würde, sollte so Umtausch mindestens aus Marketinggründen nicht so abgewickelt werden, wie dies bisher läuft.

Ich ersuche Sie also erneut, mir eine entsprechende Gutschrift und einen Umtausch zuzustellen.

Freundliche Grüsse

Fritz

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