Katastrophaler Kundendienst der POST
La plainte
Am 14.1 erhielt ich von der Post über einen Weiterleitungsauftrag in meine Ferienadresse im Wallis eine Abholungs-Einladung für einen eingeschriebenen Brief. (Frist 24.1.2023).DIe Abholung wäre für die zuhause-Adresse gewesen obwohl ich noch im Urlaub war.(1.FEHLER DER POST) Ich liess dann die Frist telefonisch verlängern auf den 7.2. da ich bis 27.1. im Urlaub war.
Als ich am 27. den Brief in Zufikon abholen wollte, hiess es, dieser sei im Wallis. (Dort war er sicher nicht, da ich dort 2x nachfragte im Urlaub) ( 2.FEHLER DER POST). Am 27.1 schrieb ich also anschliessen der Post (Siehe Beilage) und danach nochmals am 31.1. Bis heute habe ich keine Antwort darauf erhalten,wo und wann ich meinen eingeschriebenen Brief erhalte.Es kam nur eine Standardantwort am 30.1 (Siehe meine mail vom 31.1.im Anhang
Da es sich um einen behördlichen Brief mit Anhörungsfristen handelt, werde ich hier juristisch einen Nachteil haben.
Was sich die Post hier als Dienstleister erlaubt ist untererdisch schlecht udn unakzeptabel. Ich würde mir wünschen, dass der Fall auch publiziert würde.
Für weitere Auskünfte stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruss, Urs Käser
Les attentes
- Excuses
- Explications
- Autre ausstehende Lieferung endlich ausliefern
La réponse
Die Post La Poste La Posta Swiss Post 07.02.2023
Guten Tag
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Alle involvierten Stellen wurden in die Abklärung Ihres Anliegens (Referenznummer 21830106) miteinbezogen. Sobald die Ergebnisse vorliegen, informieren wir Sie umgehend.
Es ist unser Ziel, Ihnen bald eine ausführliche Antwort zukommen zu lassen.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.
Freundliche Grüsse,
Ihr Contact Center Post CH AG