Postmitarbeitende kleben Adressetikette auf fremdes Paket und behalten Paket von Microspot zurück

Anonyme Die Post La Poste La Posta Swiss Post 08.03.2022 Signaler Plainte signalée

Ich erwarte zwei Pakete, 1x Schwerlastregal von der Migros, 1x Paket von Microspot.


Postmitarbeitende wechseln eine Etikette des Migros-Paketes auf eine Sendung der Firma Cabana, die für deren Firmenkunden Berseth Sols SA in 1261 Marchissy bestimmt ist, festgestellt auf Grund der nicht bestellten Ware und des Lieferscheins.


Das Paket von Microspot wird zurückbehalten und nicht mehr zugestellt. Der mit dem Kundendienst vereinbarte Termin wird nicht wahrgenommen. Ich muss den Kundendienst erneut bemühen, so dass das Paket in der Postfiliale Herisau abgeholt werden kann.


Das Paket wurde geöffnet und in offenem Zustand unverschlossen ausgehändigt. Eine Erklärung erhielt ich nicht, auch keine Antwort von Herrn B. oder Herrn Z., Rechtsdienst der Post (Namen unter "Vertrauliche Informationen")


Ich erwarte Strafanzeige wegen Postgeheimnisverletzung unbd Geschäftsschädigender Praxis: Ich avisierte die Firma Berseth Sols SA telefonisch ebenso die Firma Cabana, die das Paket abholten. Die Firma Berseth Sols SA erwartete das Paket längstens.


Dies ist nicht das erste Mal, sondern bereits das dritte Mal, jedes Mal handelt es sich um elektronische Artikel, Drucker oder PC's. Die kriminelle Energie ist sehr hoch.

  • Excuses
  • Explications
  • Autre Strafanzeige wegen Postgeheimnisverletzung und weiteren Delikten

Die Post La Poste La Posta Swiss Post 08.03.2022

Sehr geehrte Kundin


Besten Dank für Ihre Mitteilung.


Damit wir den Sachverhalt gerne für Sie abklären können, bitten wir Sie, uns die Sendungsnummern der zwei Pakete von Migros und Microspot anzugeben.


Freundliche Grüsse,


Ihr Contact Center Post CH AG

Anonyme 11.03.2022

Sehr geehrte Damen und Herren

die Sendungsnummer der Migros ist abgebildet auf dem beigefügten Bild: 99.60.088543.36401761

die Sendungsnummer von Microspot lautet: 996013682510755372 

Die Post La Poste La Posta Swiss Post 12.03.2022

Sehr geehrte Kundin



Besten Dank für Ihre Rückmeldung und die Nennung der Aufgabenummern. 


Wir werden die Abklärungen umgehend in die Wege leiten und die Vorfälle mit den betreffenden Fachstellen besprechen. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Sobald uns das Resultat dieser Nachforschungen vorliegt, werden wir uns umgehend bei Ihnen melden. In der Zwischenzeit bitten wir Sie um Geduld. 



Freundliche Grüsse,



Ihr Contact Center Post CH AG

Anonyme 13.03.2022

Guten Tag

besten Dank für Ihre Antwort. Die Probleme mit Rückbehalten und Nichtaushändigung der Postsendungen auf der Poststelle trotz Zustellung der Abholbescheinigung ist regelmässig wiederkehrend seit April 2016.

Ich erhalte den Eindruck, dass bei der Post das Prinzip "Laissez-Faire" herrscht, ansonsten käme es nicht zu diesem systematisch fortgesetzten Vorfällen.

Der Rechtsdienst der Post durfte sich bereits damit befassen auch im Rahmen einer Richterlichen Verfügung vom 14.06.2016 - siehe Beilage.

Das Einschreiben des Gerichts mit der Verfügung wurde am 08.08.2016 auf der Poststelle Rheinfelden 1 zunächst zurückbehalten. Ich teilte sofort mit, dass ich den Rechtsdienst kontaktieren werde, leitete die Avisierungs-Email weiter und telefonierte. Daraufhin wurde die Filialleiterin geholt, die dann wieder in den hinteren Teil der Poststelle verschwand.

Daraufhin ging es 30 Minuten bis ein türkischer Postangestellter, der normalerweise nicht am Schalter arbeitete, von der Filialleiterin aus dem Depot nach vorne geschickt wurde und das Einschreiben vorlegte. Er zeigte aber mit dem Kugelschreiber auffällig insistierend auf den Namen des Ex, so dass ich antwortete, er könne diesen Durchstreichen. Zusätzlich forderte ich den Rechtsdienst telefonisch auf, die Videoaufnahmen der Postfiliale aufzubewahren.

Die Scheidung konnte trotz der Bemühungen der Postangestellten, die eingeschriebenen Postsendungen am 08.08.2016 nicht auszuhändigen, nicht verhindert werden und wurde am 01.12.2016 vollzogen. Die systematischen Vorfälle mit Nicht-zustellung und Rückbehalten  der Post gehen aber unvermittelt weiter.

Ich verlange daher Auskunft, WER in welchem Auftrag die Postgeheimnisverletzungen durchführt, die Pakete öffnet und an wen die Informationen weitergeleitet werden.

Die Post La Poste La Posta Swiss Post 16.03.2022

Sehr geehrte Kundin


Unser Kundendienst ist jederzeit für Sie da. Leider werden hier mehrere Fälle miteinander vermengt. Die erwähnten Fälle aus dem Jahre 2020 und von anfangs 2022 wurden zwischenzeitlich geklärt und die Sendungen zugestellt. Zudem wird ein Fall aus dem Jahre 2016 erwähnt. Es ist immer hilfreich, kritische Fälle zeitnah zu melden. Dann können wir diese mit den involvierten Personen klären. Nach sechs Jahren fällt es schwer, diese zu rekonstruieren.


Wir verstehen, wenn sich Kundinnen und Kunden über zu spät eingetroffene Sendungen ärgern. Pünktlichkeit ist ein Kundenversprechen. Als Unternehmen mit einem Grundversorgungsauftrag gibt uns die Eidgenössische Postkommission (PostCom) den Auftrag, die Pünktlichkeit jährlich durch eine unabhängige Instanz zu messen. 2021 kamen rund 95% aller Pakete und 97% aller A-Post-Briefe pünktlich an: https://www.post.ch/de/ueber-uns/medien/medienmitteilungen/2022/die-post-brachte-letztes-jahr-briefe-und-pakete-puenktlich-zu-den-kundinnen-und-kunden. Von Laissez-Faire kann daher keine Rede sein.


Bei geöffneten oder beschädigten Paketen, bitten wir Sie, dies innerhalb von 8 Tagen bei Ihrer Postfiliale zu melden, damit die nötigen Abklärungen zeitnah durchgeführt werden können. Bedauerlicherweise konnten wir nicht mehr eruieren, ob und aus welchem Grund Ihre Sendung geöffnet wurde. 


Freundliche Grüsse


Ihr Contact Center Post CH AG

Sehr geehrte Damen und Herren ich zeige die Systematik auf, daher die Nennung der Fälle ab 2016. Diese wurden dem Rechtsdienst der Post UMGEHEND und SOFORT, zeitnah per Email sowie persönlich gemeldet, daher kenne ich die Namen Ihrer Rechtsdienstmitarbeitenden. Ich durfte nicht warten, denn ohne sofortige Kontaktaufnahme hätte ich die Einschreiben des Gerichts - Beginn Fristenlauf - sowie das Paket nicht erhalten, da es dann entweder "verloren geht" oder zurückgesendet wird. Ich stelle Ihnen demnächst meinen Kostenaufwand in Rechnung. so dass ich mit erheblichem Aufwand und Zeitverlust die Einschreiben des Gerichts - Fristenlauf!! - sowie Pakete dann erhielt. Es gibt noch einen weiteren Fall, den ich ebenfalls sofort lösen konnte: Dabei handelte es sich um 2 Bestellungen bei Digitec im März 2021, die an den Kursdurchführungsort bei einer Zürcher Fahrschule Müllerstrasse 6 in Zürich geliefert werden sollten. Die Sekretärin der Fahrschule war ab 7h00 vor Ort, ich ab 07h30 ebenfalls. Ich musste den Geschäftsleiter der Sihlpost aufbieten, da ein Paket im System als "an der Müllerstrasse 6 Zürich "zugestellt" markiert wurde. Der Geschäftsleiter stellte fest, dass dieses Paket ohne Erstellen eines QR-Codes zum Auslösen und ohne Avisierung in der Paketstation Sihl hinterlegt wurde - und nicht wie im System erfasst an der Müllerstrasse 6 Zürich zugestellt. Das zweite Paket wurde als "nicht zustellbar" an Digitec retourniert, obwohl wir vor Ort an der Müllerstrasse 6 in Zürich waren, da es wie angekündigt erwartet wurde: 996002075349947493 (19.03.2021). Die Reklamation an den Kundendienst erfolgte umgehend am 21.03.2021. Die Fälle wiederholen sich systematisch: Das Umkleben von Adressetiketten mit Entfernen der Adressetiketten auf zu sendende Pakete anderer bezahlender Geschäftskunden - wie im Fall der Firma Cabana, deren Paket dadurch nicht den Geschäftskunden Berseth Sols in Marchissy erreichte, ist nicht einfach dreist, sondern strafrechtlich relevant. Die Post reagierte nicht, als ich dies umgehend 1. telefonisch dem Kundendienst mitteilte, 2. per Email mit Foto dem Rechtsdienst, obwohl sich das Paket- / Zustell-Depot Herisau exakt gegenüber von meinem Kurslokal am Bahnhofplatz 10 in 9100 Herisau befindet: Sie schickten niemanden vorbei, damit das Sperrgut-Paket sofort an den (Geschäfts-)kunden geliefert wird. Ich informierte daher Berseth Sols in Marchissy und die Firma Cabana in Herisau umgehend telefonisch. Die Firma Cabana schickte daraufhin gleichentags einen Mitarbeiter, der das Sperrgut-Paket persönlich abholte, weil der Kunde wartete. Sie schädigen ihr Kunden und Geschäftskunden. Ihre Antwort und Verhalten ist unbefriedigend. Was haben Sie intern unternommen, damit die Mitarbeitenden, welche das Postgeheimnis, den Schutz der Persönlichkeit und Datenschutz verletzen zur Verantwortung gezogen werden? Gerne erwarte ich Ihre Antwort.