Postverzollung überweist Falschverzollung nicht
La plainte
Ich habe bei einem Ausflug nach Frankreich zwei Kleidungsstücke in dem Airbnb vergessen. Die Vermieter des Airbnb haben mir diese Kleidungsstücke zurück in die Schweiz geschickt. Die Postverzollung hat auf die Sendung eine Verzollungsgebühr von CHF 24.35 erhoben. Ich habe mich bei der Postverzollung beschwert, da ich diese Kleidungsstücke in der Schweiz gekauft habe und durch die MwSt bereits besteuert wurden. Aufgrund der Beweise des Kaufs hat mir die Postverzollung am 24.12.2021 bestätigt, dass es sich dabei um eine Falschverzollung handelt und mir der Betrag rücküberwiesen wird. Ich habe am 20.12.2021 bereits meine Kontoangaben für die Rücküberweisung übermittelt.
Bis heute habe ich keine Überweisung von der Post erhalten. Ich habe mich bereist 4 mal (!) per E-Mail erkundigt (am 16.1.22, 31.1.22, 9.1.22, 20.2.22), jedoch nie eine Antwort erhalten. Als E-Mail-Empfänger habe ich folgende E-Mail-Adressen verwendet: [email protected]; [email protected]; [email protected], sowie zwei E-Mail-Adressen der Sachbearbeiter, mit denen ich zuvor Kontakt hatte.
Les attentes
- Remboursement CHF 24.35.-
La réponse
Die Post La Poste La Posta Swiss Post 21.02.2022
Guten Tag,
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung bezüglich Importabgaben.
Ich verstehe Ihre Unzufriedenheit sehr gut und bedaure die Umstände.
Gerne überprüfen wir Ihre Meldung mit unseren Kollegen der Postverzollung unter der Referenznummer 19544302. Sobald unsere Abklärungen abgeschlossen sind, informieren wir Sie umgehend.
In der Zwischenzeit bitten wir Sie um etwas Geduld.
Freundliche Grüsse
