Hotelplan zockt Reisebürokunden ab
La plainte
Am 02.06.2020 habe ich erfolglos auf dieser Plattform die restlichen Fr. 203.- von meiner, durch das Reisebüro abgesagten, Pauschalreise zurückgefordert. Obwohl die Rechtlage klar für mich spricht. Auch auf mein Entgegenkommen, die Fr. 203.- in Form eines Gutscheines für die nächste Pauschalreise wurde verweigert.
Ich habe die 2. unabhängige Rechtsauskunft auch dem Plattformbetreiber gesendet.
Kundenfreundlichkeit sieht definitiv anders aus. Hotelplan kann es anscheinend sich leisten Kunden zu berauben. Wenn ich dem Unternehmen das Geld schulden würde, hätte Hotelplan mich schon lange betrieben!!!
Ich werde einer von vielen Hotelplan Reisekunden sein, der widerrechtlich einen Teil der Kosten für eine Reise übernehmen muss, die Corona bedingt durch das Reisebüro abgesagt wurde.
Für mich gilt: NIE WIEDER HOTELPLAN!!! Denn während den Ferien kann es auch zu Problemen oder Unfällen kommen, die rechtlich komplizierter sind, als „nur eine Corona bedingte Absage“. Da werden Hotelplan, respektive die ERV-Versicherung garantiert jegliche Verantwortung, respektive Entschädigung erfolgreich verweigern. Wer seine Ferien einem Reisebüro von Hotelplan anvertraut, wird schnell schlechte Erfahrungen machen!
Les attentes
- Remboursement CHF 203.-
- Excuses
- Autre Gutschein im Wert von Fr. 203.-
La réponse
Hotelplan 08.07.2020
In dieser Angelegenheit haben wir uns bereits mehrfach geäussert und wir erlauben uns, den vorliegenden Fall rechtlich anders zu beurteilen. Die Kosten für das Arrangement wurden vollumfänglich erstattet. Für diesen Vorgang wurde unsererseits auch keine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Bei den erwähnten CHF 203.00 handelt es sich um die Versicherung und um die Servicepauschale (u.a. Beratungsleistungen bei der Buchung, welche korrekt erbracht wurden). Beide Leistungen können nicht erstattet werden und wir distanzieren uns in aller Form, dass Hotelplan seine Kunden übervorteilen würde.
Freundliche Grüsse
Hotelplan Suisse Kundendienst
Patrick 10.07.2020
Ihr Rechtsverständnis stimmt aber nicht!!! Wie oft muss ich es Ihnen noch mitteilen!!!!! Da die Pauschalreise nicht nur durch Hotelplan vermittelt wurde, sondern auch Hotelplan der Durchführer dieser abgesagten Reise ist, habe ich Anspruch auf die Rückvergütung der Servicepauschale!
Da die ERV-Reiseversicherung nur spezifisch auf die gebuchte Pauschalreise galt, trug diese kein Risiko. Auch hier habe ich rechtlichen Anspruch auf die Rückerstattung der Prämien!
Ich bestehe weiterhin darauf, dass Hotelplan mir endlich die geschuldeten Fr. 203.- rückerstattet, oder ein Gutschein mit gleichem Wert mir ausstellt.
Les attentes
- Remboursement CHF 203.-
- Excuses
- Autre Gutschein im Wert von Fr. 203
Hotelplan 14.07.2020
In dieser Angelegenheit haben wir den Kunden mehrfach angeschrieben und ihm unsere Sichtweise erläutert. Den Fall erachten wir als abgeschlossen und wir werden auch nicht mehr antworten, zumal die Unterstellung, wir würden unsere "Kunden berauben" haltlos ist. Ebenso haben wir dem Kunden empfohlen, die Angelegenheit dem Ombudsman zur Prüfung einzureichen, die entsprechenden Kontaktdaten wurden dem Kunden selbstverständlich übermittelt.
