Mehr ein Code denn ein Guschein
La plainte
Ich habe für meine vierköpfige Familie innert Kürze über „ab-in-den-urlaub“ zwei Ferienarrangements gebucht – und hierfür gleich reihenweise Gutschein-Codes erhalten … Einlösen hiervon konnte ich allerdings bisher keinen einzigen (total immerhin 500 €)! Auf die Frage nach dem „Warum?“ schreibt mir der Anbieter erst nach 10 Tagen und einer vorgängigen Erinnerung („Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort …“). Ein Gutschein (200 €) habe anscheinend nicht akzeptiert werden können, weil ich beim zweiten Mal nicht über die Domäne „.de“, sondern über „.ch“ gebucht habe … (der globale Fortschritt lässt grüssen).
Mein neuerlicher Einwand, beide gebuchten Reisen wären aber über den gleichen persönlichen Account einsehbar, reagiert „ab-in-den-urlaub“ bloss mit einer automatischen Mail und verweist auf die wenig hilfreichen FAQ auf der Homepage (Kundennähe Fehlanzeige!). Ein postalischer Brief an die Geschäftsstelle in Leipzig bleibt nach über einem Monat gleichfalls unbeantwortet.
Immerhin: „ab-in-den-urlaub“ bedankt sich beide Male ordentlich für den verbindlichen Auftrag – ohne allerdings zu erwähnen, dass ihre sogenannten „Aktions-Geld-zurück-Gutscheincodes“ nicht verbindlich sind. Wer den Lockvogelangeboten trotzdem nicht widerstehen kann: man kann Gutscheine auch „umwandeln“ und weitere solche sammeln (Suchtpotenzial inklusive) – nur rückerstatten will „ab-in-den-urlaub“ offensichtlich nicht(s)!
Les attentes
- Remboursement CHF 240.-
- Explications
La réponse
Sans réponse
L'entreprise n'a pas répondu à la plainte.
