Pick@home - Post nicht verpflichtet sich an Vereinbarungen zu halten
La plainte
Reklamation vom 11. Mai - Pick@home
Es wurde ein fester Termin zur Abholung vereinbart. Der Postbote hat bei der Lieferung eines (anderen) Paketes gesagt:"Kollege holt die Pakete gleich". Danach bin ich - in der Sicherheit, dass die Abholung stattfindet!!!- einige Tage weggefahren. Die Pakete wurden ab Donnerstag bis Montag einfach stehen gelassen. Ohne Benachrichtigung. Ein Paket wurde gestohlen. Die Reklamation hat nichts genützt - wieder wurde ein Termin einfach ignoriert. Telefongebühren für die endlosen Gespräche, in welchen sich die Post auf die AGB beruft. Demnach ist die Post nicht verpflichtet, sich an Verträge zu halten. Die Vereinbarungen sind für die Post nicht bindend. Post kann machen was sie will - Kunde hat kein Recht auf Einhaltung der Abmachungen und schon gar nicht auf Schadenersatz.
Les attentes
- Remboursement CHF 200.-
- Explications
La réponse
Réponses cachées
L'entreprise ne souhaite pas rendre publiques les réponses.
